Hm weil von 200 bis 800 sind es 600. So jedenfalls hat uns das unsere Dozentin immer vorgerechnet.
Sicher bin ich mir da jetzt auch nicht zu 100%. Das hat auch zu reger Verwirrung geführt.
Aber ich war zumindest schonmal sicher, das es nicht nur 300 gewesen sein konnten ^^"
Ich schau nochmal in meine Unterlagen später und klär das
Beiträge von Doriel
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Eine Regelgung über das Jugendamt ist vielleicht gar nicht so schlecht!! Denn die berücksichtigen deinen Schichtdienst und ihr müsst euch dann BEIDE daran halten, sonst gibts ärger. Da schießt sich die Kindesmutter eventuell selbst is Bein, wenn sie hofft dadurch öfters feiern gehen zu können
Ich möchte dir für die Zukunft anraten ein Tagebuch zu führen, in dem du Treffen mit dem Kind und der Mutter und Telefonate etc notierst, sofern es um den Umgang mit dem Kind geht etc.. Wenn ihr euch jetzt schon in die Haare bekommt, wird es sicher öfters mal Stress geben und es ist immer gut, wenn man was vorlegen kann.
Ansonsten wünsche ich dir viel Glück, ihr scheint beide ja noch sehr jung zu sein . Da kann man Glück gut gebrauchen -
Ah und der Herr GRUNERT weiß offenbar genau Bescheid und hat meinen Post auch ganz genau gelesen hm? Jedenfalls scheint Herr GRUNERT meine Situation ja ganz genau beurteilen zu können, so dass er meint sich so einen Ton erlauben zu können. Tja so ein Post kann eine Menge über einen Menschen aussagen..
Er wird warscheinlich nach der Hälfte aufgehört haben zu lesen. Hätte ich da auch aufgehört, wären solche Ideen durchaus denkbar gewesen, aber du hast schon recht, er wird nicht alles gelesen haben und ist da gerade in ein richtig großes Fettnäpfchen getreten (vielleicht färben auch andere User schlecht ab? ).
Zu deiner Akademikerbemerkung. Natürlich sollte das Elterngeld auch ursprünglich Akademiker dazu bringen Kinder zu kriegen. Die 300€ sind natürlich nicht für die Akademiker ausreichend. Es orientiert sich ja daran, was man vorher verdient hat. Wenn du als Akademikerin also schlecht verdienst, gibts auch nicht so viel Elterngeld. Akademiker ist heute leider nicht gleich Akademiker
Ich finde es übrigens gut, das du dir vorher so viele Gedanken machst.
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Naja warum sollten sie dir eine Ausbildung verweigern? Es ist eine Arbeit und gleichzeitig eine Maßnahme dich im Arbeitsmarkt wieder zu integrieren. Oft bieten die Argen ja von sich aus auch Ausbildungen an. Das Problem sehe ich eher darin, ob du dann noch Anspruchsberechtigt wärst, aber für Ausbildungsbeihilfe dürftest du auch zu alt sein.
Lass dich doch einfach mal dort beraten. Ganz nett und freundlich fragen und auch erklären, das du eben eine vernünftige Ausbildung machen möchtest um später besser zu verdienen. -
Bei mir war das genauso. Bedenke das die Bearbeitungszeit trotzdem SEHR LANGE dauern kann.
Bei vielen dauert es Monate, ich selbst hab auch ein halbes Jahr gewartet, das lag aber auch an meinem Vater. Wenn deine Eltern alles ausgefüllt haben, KANN es schnell gehen, aber stell dich sicherheitshalber auf 2-3 Monate warten ein. Du bekommst dann alles Rückwirkend ausgezahlt. Wenn man länger als 10 Wochen (waren doch 10 oder?) warten muss, bekommt man vom Amt einen Vorschuss gezahlt, aber die Zeit muss dann auch erstmal verstrichen sein.
Daher überlege dir gut, ob du sofort eine Wohnung mieten möchtest. Denn dann musst du auch dem Amt sofort die Veränderung mitteilen, was die Bearbeitung deines Antrages kurzerhand nochmal verlängern könnte! -
Gehört man heute überhaupt noch zum gehobenen Dienst, wenn man in den Agenturen arbeitet? Beim Verbeamten sind die doch alle mitlerweile verdammt knauserig geworden. Ich kann mir also gut vorstellen, das unsere Threaderstellerin vielleicht gar nicht so gut gestellt ist wie ein Beamter. Noch dazu als Frau, wo man sowieso immer noch schlechter bezahlt wird als die Männer, was mir bis heute noch schleierhaft ist.
Catweezle : Die guten Absichten deines Beitrages lassen wir mal unberührt. Aber ich finde es eigentlich nicht verwerflich wenn man ALG II beziehen muss und sehe daher keinen Grund darin, sich zu outen. Wenn sich an der Arbeitsmarktsituation nicht bald was ändert, dann kann das ein noch größerer Teil der arbeitenden Bevölkerung werden und dann haben wir irgendwann finanziell richtig dicke Probleme im Staat
claudia : Also der Gedanke, warum man noch arbeiten geht kommt den meisten. Gerade heutzutage wo man sich für Hungerlöhne den Hintern aufreisst. Ich finde die Fragen sogar berechtigt, denn es zeigt ja, das was nicht stimmt, was auf unserem Arbeitsmarkt so los ist und mit Kürzungen der Regelleistungen, wie es so mancher Politiker gern hätte, kämen wir sicher nicht weiter.
Du solltest dich aber keinesfalls entmutigen lassen! Schon gar nicht von deinem Fallmanager, der sollte mal die Füße still halten. Ich würde dreisterweise den sogar mal fragen, was er denn so Brutto verdient und eventuell mal auf ne Gehaltserhöhung bei dir pochen. Dann wäre das mit der besseren Bezahlung schonmal drin.
Und deine Kinder können nun wirklich nichts dafür! Lass sie das nicht spüren, das du so denkst, das schädigt sie für ihr ganzes Leben -
Als erstes wird der Bedarf dieser Person ermittelt:
1. die üblichen Bezüge Regelleistung + KdU (hier angenommen 359 + 350), wobie eine WM von 350 schon niedrig angesetzt ist
2. Freibetrag vom Erwerbseinkommen (brutto) = 100 + 20% von 300 + 10% vom Rest (bis maximal 1000)
So, nun weiß ich nicht wieviel er brutto hat, geschätzt 1200. Es ergibt sich ein Freibetrag von 220 €.
(Zum Nachrechnen mit dem Taschenrechner: 100 + 0,2*300 + 0,1*600)Der Bedarf ergibt sich aus der Summe von 1. und 2., also 359 + 350 + 220 = 929 €
Davon wird dann das Netto-Gehalt abgezogen, also 929 - 800 = 129 €.Ich stimme dir vollkommen zu, was die Freibeträge und Schrader angeht
Aber ich frage mich nur gerade, wie du auf die Zahlen kommst. Wieso 20% von 300 ?? Bei mir wären es 20% von 600 wegen § 30
Kannst du mir nochmal erläutern, woraus du das zusammenrechnest? Gern auch per PN wenn das hier zu sehr abschweift -
Also da stimmt auf jeden Fall etwas nicht.
Selbst wenn die Kinder beide unter 5 Jahre alt wären (wissen wir ja grad nicht )
und daher die beiden jeweils nur 215€ Regelleistung kriegen würden hättet ihr schon einen Bedarf von 1076€
und da ist die Unterkunft noch gar nicht drin!
Dann müssten erstmal die 100€ Freibetrag von seinem Einkommen abgezogen werden und dann gibts da noch andere Sachen mit denen das Einkommen bereinigt wird. Da stimmt also WIRKIICH etwas nicht
Ich rate euch aber nicht nur einfach dahin zu gehen, sondern schriftlich einen WIederspruch gegen die Zahlungseinstellung zu erheben!!!! -
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......tolles Deutschland sag ich nur.
LG Silke
Also bei solchen Sätzen denke ich mir immer nur "warum bist du dann noch hier?"
Mal ehrlich, andere Länder haben nicht solche Sozialsysteme und da sind die Menschen viel schlechter dran,
wenn das Einkommen nicht stimmt. Mit solchen Aussagen sollte man echt mal vorsichtiger umgehen. -
Ich möchte hier zu der angemessenen Wohnung nur mal kurz einwerfen, das Säuglinge nicht als dritte Person gewertet werden.
Zitat von der Hauptseite:ZitatWas die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße.
Ihr dürftet dann sowieso erstmal nur ne 60m² Wohnung haben.
Was den Rest angeht, enthalte ich mich da pfleglich. -
Ich wusste gar nicht, das die so dreist sind
Als die zu meiner Bezugszeit mal da waren, kamen die unangemeldet (heute hätte ich die nicht mehr rein gelassen, aber ich war so baff und überrascht, die haben mich echt gut erwischt -.-) und haben nur kurz durchgeschaut, wie viel Zimmer und was wir so an Möbeln hatten (bei 32m² für 2 Personen passt ja nicht so viel rein).
Aber das die auch in Schränke gucken und sowas! Das ist ja unerhöhrt! -
Nein, also nee. Ich sehe das völlig anders, als beide Vorredner (-schreiber). Mit ihrem eigenen Einkommen ist, so - wie du das schon richtig eingeschätzt hast - deine Tochter nicht mehr Mitglied der BG, sonder ihr Zwei seid eine "HG". Mithin ist es völlig egal, wieviel sie verdient; weil nur noch der hälftige Mietanteil, der auf sie entfallen würde, von eurer ursprünglichen Leistung (Unterkunftskosten) abgezogen werden kann, weil ihr euch diese Kosten dann ja teilt. Im übrigen spielt sie bei der Berechnung deiner Leistungen keine Rolle mehr, auch nicht wenn sie - wie Doriel schreibt - noch "übriges Einkommen hätte. Daher würde ich - ausser dem, was ihr beide schon richtig getan habt, also erklären, dass ihr gegenseitig nicht füreinander einsteht, nichts weiter ausfüllen und hinschicken. Das wird mitunter wie ein Eingeständnis gewertet. Wen die das allerdings definitiv fordern, würde ich die Anlage (Gegenseitiges Nichteinstehen formuliert) in der ausgefüllten Seite, schriftlich festhalten und gegen den dann später kommenden Bescheid Widerspruch einlegen.
Besser ihr erhaltet einen "falschen" Bescheid, gegen den ihr bzw. du Widerspruch einlegen kannst, als eine Ablehnung mangels fehlender Unterlagen. Bin mir aber sicher, dass die das dann entweder sein lassen, anderenfalls aber auf keinen Fall damit durchkommen.
Ähm, ich weis ja nicht, aber kannst du deine Aussagen irgendwie belegen??
Wann sollen die denn sonst eine Vermutung anstellen, das sie die Gemeinschaft mit Überschusseinkommen unterstützt???
Also so hab ich das in der Uni verstanden. Mag sein, das ich mich da irgendwo irre, aber dann wüsste ich gern, wo ich das nachlesen kann. -
Naja die müssen das erstmal überprüfen. Bei einer Haushaltsgemeinschaft, wird geschaut, ob sich deine Tochter weitestgehend selbst versorgen kann. Es wird also wieder ihr Bedarf errechnet und dann geschaut, wie viel sie an Einkommen hat. Wenn sie dann noch Geld über ihren Bedarf über hat, dann darf erst vermutet werden, das noch Einkommen für die Familie eingesetzt wird. Erst dann könnt ihr die Vermutung, bzw. deine Tochter, widerlegen.
Dafür gibt es außerdem einen Freibetrag nach der Arbeitslosengeld 2 Verordnung §1 Abs. 2.
Dieser Freibetrag errechnet sich aus dem doppelten Regelsatz, den sie bekommen würde + dem Unterkunftskostenanteil, den sie zu tragen hat.Bevor man also gleich auf die Barrikaden geht, sollte man erstmal die Leute dort rechnen lassen
Je nachdem was sie dann für ein Einkommen hat, muss sie gar nix an dich zahlen und das ganz ohne großen Streit mit dem Sachbearbeiter. Die müssen sich halt an diese Vorschriften halten und das alles so überprüfen! -
Wie da schon drinsteht, sind das RICHTWERTE! Da beisst man sich nicht auf den Cent genau fest. Wenn sie ne Wohung für 2 Personen findet und die Warmmiete würde 470€ kosten, stellt sich das Amt nicht gleich quer. Richtwerte sind nunmal eine Sollbestimmung, man sollte sich einigermaßen dran halten,MUSS es aber nicht!
Jana : Ich wüsste auch gern, ob es dazu irgendwelche genaueren Angaben machen kannst. Im Paragraphen direkt steht NICHTS von einem Höchstbetrag. Ich denke warum die das bei dir nicht voll übernommen haben, kann sein, weil sie vielleicht der Auffassung sind, das die hohen Kosten vermeidbar gewesen seien. Ich hab da mal einen Bericht zu im Fernsehen gesehen. Da hat sich ein Empfänger auch ewig mit dem Amt drum gestritten, das er nichts dafür kann, das die Heizkosten so hoch sind. Aber das Amt bezahlte nicht die volle Leistung mit der Begründung das er nicht sparsam genug heizen würde.
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Selbst wenn du neu beantragen würdest, die haben dich ja in den Akten drin und würden das sehen.
Außerdem spielt es keine Rolle, ob du Lust hast oder nicht. Du hast keinen Berufsschutz, jede Arbeit ist zumutbar (außer wenn man körplerlich nicht instande ist etc), auch wenn du nur Putzen gehen kannst! §10 II SGB II -
Wenn der Vater sich weigert zu zahlen, dann zahlt oft das Bafögamt und klagt es dann beim Vater wieder ein!
So hab ich das zumindest bei meiner Beantragung erfahren
Es reicht auch einmal ihm die Formulare im Einschreiben mit Rückschein zu schicken, ein bis zwei Wochen zu warten und dann den Rüchschein zum Antrag einzureichen mit dem entsprechenden Schreiben, das der Vater sich halt weigert. Mach ich immer so. -
Na ich würde diese Überprüfungsantrag stellen gemäß §44 SGB X
und als Beweis auch auf jeden Fall eine Kopie des Ablehnungsbescheides vom Bafögamt dabei legen!Wie soll man sowas schon formulieren, ist doch ganz einfach!
Sehr geehrter Herr "Sachebareiter", (natürlich den Namen eintragen, wenns ne Frau ist, entsprechend abändern. Übrigens ist derjenige der Sachbearbeiter, der auf den Bescheiden steht!)
gemäß §44 SGB X stelle ich einen Überprüfungsantrag für die Bescheide vom xx.xx.xxxx
und xx.xx.xxxx (die daten der Bescheide angeben, bei denen das Bafög bereits angerechnet wurde).
Die angerechneten Bafögbezüge sind unrechtmäig berücksichtigt worden, da keine Zahlung vom Bafögamt erfolgten, aufgrund der nicht erfüllten Vorraussetzungen. Als Beleg ist eine Kopie des Ablehnungsbescheides vom Bafögamt in der Anlage.Mit freundlichen Grüßen
bla blaBitte beachte aber, das diese Überprüfung 6 Monate dauern kann!!!
Wenn der letzte Bescheid noch keine 4 Wochen zurückliegt unbedingt Widerspruch einlegen!!!
Sollte jetzt in kurzer Zeit ein neuer Bescheid erfolgen und das Geld wird immer noch angerechnet, ebenfalls unbedingt Wiederspruch einlegen! Die Formuliereung ist dann ähnlich wie beim Überprüfungsantrag, nur ohne eben als Widerspruch und nicht Überprüfungsantrag (auch ohne den Paragraphen!). -
Die Trennung ist irrelevant, solange ihr weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft bleibt.
Ein Umzug ist aufgrund des Alters allerdings etwas komplizierter, da man in dem Fall normalerweise wieder zu den Eltern gehen sollte. -
Die Information vom Fallmanager ist schlichtweg falsch!
Meinem Vater hat man das damals auch erzählt und ich bin zweimal zwischen Bafögamt und Arge hin und her gelaufen.
Wenn die Vorraussetzungen nicht bestehen, kriegt man das einfach nicht. Sie gehört in die Bedarfsgemeinschaft und hat, wenn die Mittel eben fehlen, auch Anspruch auf Leistungen!Widersprüche sind IMMER schriftlich zu verfassen, damit man auch rechtlich was in der Hand hat!!! Sowas in Zukunft bitte IMMER schriftlich erledeigen. Telefongespräche kann man einfach vergessen!