Hi, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich hatte im November 2003 einen priv. Unfall. Im Januar 2005 erhielt ich nach Erstellung eines ärztl. Gutachtens von meiner priv. Unfallversicherung daraufhin eine Schadenserstzleistung auf Grund meines erlittenen Körperschadens als Einmalzahlung. Jetzt will die ARGE dieses Geld komplett von mir zurück haben. Ich bin jedoch der Meinung, dass lt.SGB II, § 11, Abs.3.2 diese Schadensersatzleistung nicht als Einkommen angerechnet werden kann.
Wer weiß dazu Genaueres?