Beiträge von natalie-jacqueline

    1. Schritt einen Wiederspruch gegen alles einlegen.


    Bearbeiter machen Sie wollen, die Beschwerdestelle der ARGE nicht, weil sie sich sonst strafbar machen, was die Fallmanager (manchmal unwissentlich) sehr oft machen! Weil keiner den Mund aufmacht aus Angst vor Sanktionen oder kompletten Sperren.


    Wird der nicht annerkannt, so gehst du zum Anwalt siehe meinm gestern erstellten Thema.



    Liebe Grüße und viel Glück
    Natalie


    PS: www.google.de gibt ein "SGB" der allererste Link fürht sich zu allen Sozialgesetzbüchern die es gibt auf dem aktuellsten Stand mit Volltextsuche, für das Amt brauchst du meistens nur SGB 1 - 3 dort findest du jegliche Gesetzte, Pflichten von dir, Pflichten des Amtes usw. Schreib Ihnen aber, tu es nicht normal, hau Ihnen die Pharagrafen nur so um die Ohren dass Sie erst mal schlucken müssen, weil Sie keinen blassen schimmer davon haben, was diese ganzen Pharagrafen bedeuten. Sie kennen nur Ihre Vorlagenblätter in denen Pharagrafen mit Rechtsbelehung und Folgen blabla bla drin stehen.


    Schon mal auf die Idee gekommen, dass es zu jedem Recht der Arge ein Gegenrecht des Leistungsempfängers gibt? Gibt nur ganz weniger Ausnahmen, wo das nicht der Fall ist.


    Viel Glück ;)

    Hallo zusammen, ich würde euch gerne einmal um Rat fragen, bevor ich meinen Anwalt zu Rate ziehe.


    Ich habe am 1.12.06 eine Arbeitsgelegenheit der ARGE (Ein-Euro Job) angenommen, die GFB hat mich dann zu einem Gymnasium geschickt, um mit Kindern- und Jugendlichen zu arbeiten.
    Der Job erstreckt sich, wenn man es mal als Beruf ansieht auf mehrere ebenen:


    Zum einen arbeitet man praktisch als Streetworker, zum anderen als Sozialpädagogin, Jugendberater, man könnte einfach sagen Allroundkraft für 1,50 ? die Stunde.


    Ich habe weder einen schulischen noch beruflichen Abschluss.


    Da ich verpflichtet bin 30h wöchentlich in diesem Job zu arbeiten, habe ich meine Arbeitszeiten so gelegt, dass ich um 7.30 Uhr Arbeitsbeginn habe und um 13.30 Uhr Feierabend habe. Sprich 5x die Woche 6h.


    Nun habe ich es nicht umsonst so gelegt, sondern weil ich meinen Haupt- und Realschulabschluss per Fernstudium bei der ILS nachmache. Dies kostet mich monatlich 108?, welche ich selbst aufbringen muss.
    Dafür benötige zu den 30h/Woche nochmals 15-20h/Woche für meine schulischen Abschlüsse.


    Das entspricht praktisch einer Arbeitszeit von 45-50h/Woche.


    Und was ich noch betonen möchte, der Job macht sehr viel Spass!!!


    So nun komme ich heute nichtsahnend nach Hause, habe einen brief von der GFB im Briefkasten und was lese ich?


    "Einladung zu einem Beratungsgespräch


    Bitte kommen Sie am 24.01.07 um 10.00 Uhr in unsere Geschäftsstelle und bringen Sie Ihre Bewerbungen mit die Sie durch eigenbemühungen gemacht haben"


    (Ich habe das verkürzt, wird sonst zu lange)



    Ich da angerufen, und die Dame gefragt wie Sie sich das vorstelle? Ich mache 30h einen Ein euro Job die Woche plus 15-20h Schule pro Woche. Außerdem bin ich erst seit 1.12 dort, die Schüler lernen mich langsam kennen, wir arbeiten gut zusammen, Sie haben in vielen Problemen egal ob Privat oder schulisch einen Ansprechpartner, der nicht den Spießer von Lehrer (In den Augen der Schüler) markiert, und finden hier Hilfe, haben ein rießenvertrauen etc.


    Wie bitte stellen Sie sich vor, dass wenn ich mich jetzt bewerbe und angenommen werde, dass den Kindern erkläre, wissen Sie eigentlich was Sie mit solchen Handlungen anrichten?


    Sie sagte darauf nur, na und so und so vielen Tausenen Ein Euro Jobbern geht es nicht anders als Ihnen. Daraufhin, meine ich nur Sie werden von meinem Anwalt hören und habe aufgelegt.



    Nun meine eigentliche Farge, ich habe es so lange formuliert, damit ihr den ganzen Zusammenhang nachvollziehen könnt.


    Also bin ich dazu verpflichtet, mich weiter zu bewerben, trotz, dass ich einen Ein Euro Job angenommen habe und aus Eigenbemühungen meine Abschlüsse nachhhole, ohne die ich so oder so keine Arbeitsstelle bekomme, in der ich soviel verdiene, dass ich nicht auf ALG 2 angewiesen bin?


    Laut meiner Rechtsbelehrung die ich schriftlich bekommen habe von meiner Fallmanagerin steht nichts darüber drin, dass ich mich weiterhin bewerben muss. Des weiteren steht sogar darin, dass wenn ich die Maßnahme nicht bis zum Schluss ausüber (bis 31.03.07) mir eine Kürzung von 30% ins Haus steht.


    Des Weiteren, hat meine Sachbearbeiterin gesagt, wenn ich nach diesen 3 Monaten weiter dort arbeiten möchte, kann es nochmal verlängert werden, dann verdiene ich nicht mehr 1,50? pro Stunde sondern 2,00 Euro pro Stunde (als Mehraufwandsentschädigung).



    Ich meine ich kann mich auf einen 400 euro Job bewerben, irgendwann werde ich dann angenommen evtl. okay, dann beziehe ich trozdem noch alg2, meine Zeit wird dann nicht mehr ausreichen um meine Abschlüsse nachzuholen, da ich auch noch einen Haushalt für 2 Personen zu führen habe, soll ich dann wegen diesen Schnepfen beim Amt in 10 Jahren immer noch Hartz4 beziehen, oder wie stellen die sich das vor?


    Wäre super, wenn jemand weiss, ob ich in diesem Fall eine Bewerbungspflicht habe, habe darüber in den Sozialgesetzbüchern, leider nichts gefunden.



    Liebe Grüße
    Natalie

    Hallo, ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen, ich heiße Natalie, bin 21 Jahre alt, bekomme ALG2 und bin in einem Ein-Euro Job im sozial-pädagogischen Bereich mit Kindern und Jugendlichen tätig, meinen Haupt- sowie Realschulabschluss hole ich per Fernstudium nach. Trotz, dass die Arge es mir verbieten wollte, da eine Maßnahme ja eigentlich nur 12 Monate dauern darf:
    Pro: Ich mache meinen Abschluss nach bzw. 2 Kontra: Ich muss die Kosten selbst aufbringen, was ich durch den Ein Euro Job mache.


    Nun möchte ich euch aber mal ein wenig (lieb) den Kopf waschen: :)


    LEUTE Ihr habt ALLE das Recht auf eine Rechtsberatung bei einem Anwalt.
    Sucht euch einen Anwalt der sich speziell im sozialen Bereich mit Arbeitsamt auskennt, legt ihm euren Bescheid vor, dass ihr ALG2 bezieht und den Rest macht er, das kostet euch KEINEN cent.


    Der Vorteil das verdammte Arbeitsamt kann euch NICHT mehr verarschen


    Und geht in die Bücherei, leiht euch die Sozialgesetzbücher aus + das aktuellte Buch "Leitfaden für Arbeitslose" dort findet ihr hagenau was ihr dürft, was euch zusteht, wann das Arbeitsamt wie handeln darf, mit direkten verweisen auf die Pharagrafen des Gesetztes.


    Merkt ihr, ihr bekommt zu wenig, Sanktionen dir gar nicht ausgeführt werden dürfen oder was auch immer, knallt eurem Fallmanager das auf den Tisch, regaiert er nicht wie es von rechtswegen vorgesehen ist, dann geht wieder
    und zwar direkt zum Anwalt!!!


    Die Beamten kennen ihre gesetzlichen Rechte gar nicht genau und tun Dinge die Ihnen rechtlich untersagt sind.


    Lernt nicht direkt alles zu unterschreiben, nehmt Unterlagen die ihr unterschreiben sollt z.B. Eingliederungsmaßnahmen mit nach Hause DAS STEHT EUCH ZU IHR MÜSST NICHT DIREKT JA UND AMEN SAGEN, lest sie in ruhe mehrmals durch, seid ihr euch über Dinge im unklaren fragt euren Anwalt, er sieht sofort wenn bestimmte Angaben z.B. Pflichten des Arbeitsamtes etc. nicht aufgeführt sind die aufgeführt sein müssen.


    Lernt NEIN zu sagen und euch erst mal genau zu erkundigen, denn denkt immer daran die Menschen die euch heute Sanktionen aussetzten oder euch von oben herab hochnäßig anschauen, die waren vor ALG2 lediglich dafür eingestellt, dass
    Sie euch Arbeit vermitteln, die meisten haben kaum Ahnung in welchem ermessen Sie überhaupt handeln dürfen!



    Wenn ihr fragen habt, könnt ihr mich auch per e-Mail anschreiben, ich werde alles beantworten, soweit mein Wissen reicht.


    Liebe Grüße
    Natalie