Hallo,
soweit ich weiß, hast du Anspruch auf ein Guthaben-Konto.
Ob ein Dispo eingeräumt wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Bank.
Und wenn Du vielleicht noch mal mit Deiner jetzigen Bank sprichst?
Liebe Grüße
Hallo,
soweit ich weiß, hast du Anspruch auf ein Guthaben-Konto.
Ob ein Dispo eingeräumt wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Bank.
Und wenn Du vielleicht noch mal mit Deiner jetzigen Bank sprichst?
Liebe Grüße
Hallo,
wenn man nicht alles selbst macht....
Oder wenn man eine "nette" Schwiegermutter hat, die immer alles besser weiß!!!!!
Mein Mann hatte eine private Rentenversicherung, die jetzt unter Harzt 4 hätte aufgelöst werden müssen, weil die Klausel noch nicht vereinbart war, dass er vor Rentenbeginn nicht mehr an die Versicherung/ das Geld kommt.
Ich wollte diese Klausel nachträglich in den Vertrag aufnehmen lassen.
Meine "geliebte" Schwiegermutter, die ja immer alles besser weiß, hat das machen wollen aber der Versicherungsvertreter meinte, dass das nicht möglich sei.
Nun haben sie meine Schwiegermutter (fast 68 Jahre alt!!!) als Versicherungsnehmer eintragen lassen.
Die Versicherungsbeiträge gehen nun von ihrem Konto ab, mein Mann gibt ihr das Geld monatlich in bar.
Als Begünstigter steht mein Mann in der Versicherung, so dass er mit Rentenbeginn "seine" private Rente ausgezahlt bekommt.
Erst einmal, wie kann man davon ausgehen, dass die Schwiegermutter noch mindestens 24 Jahre leben wird?!?!?!?!?!?!?!?
Und was ist, wenn sie vorher stirbt?
Was ist dann mit den ganzen Versicherungsbeiträgen, was passiert mit der Versicherung?
Nehmen wir mal an, sie schafft wirklich noch die nächsten 24 Jahre:
Wenn mein Mann die private Rente dann monatlich ausgezahlt bekommt, gibt es dann nicht Ärger mit dem Arbeitsamt, weil er dann doch "vermögend" ist/ war?
Ich weiß, kein alltäglicher Fall.
Aber vielleicht hat Jemand doch mal einen Gedankenanstoß für mich.
Und wie muss ich das jetzt beim Arbeitsamt einreichen, da er ja kein Versicherungsnehmer mehr ist, aber der Begünstigte???? Müssen die Papiere trotzdem alle eingereicht werden?
Wenn man nicht alles selbst macht.
Liebe Grüße
Hallo @lle,
wahrscheinlich bekommen mein Mann und ich ab Juli Harzt 4, wenn das bei ihm bis dahin nicht mit der Arbeit geklappt hat.
Ich selbst bin Filialleiterin, im 6 Monat schwanger und gehe im Juli in Elternzeit.
Da das Elterngeld für 2 Jahre aufgeteilt wird, reicht es nicht, um davon unseren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Nach der Elternzeit will ich wieder arbeiten gehen.
Wir wohnen in Berlin- Prenzlauer Berg in einer sanierten Altbauwohnung.
Die Wohnung ist 74m² groß und kostet momentan Warm knappe 525,-€
Ist das noch in Ordnung oder müssen wir umziehen?!?
Irgendwo habe ich gelesen, dass 60m² für 2 Personen gezahlt werden und für jede weitere Person + 15m².
Zählen Babys schon dazu?
Und bei einem Umzug, wie läuft das mit der Kaution für eine neue Wohnung?
Und die Umzugskosten, müssen wir dafür selbst aufkommen oder übernimmt das Arbeitsamt/ Jobcenter die Kosten?
Vielleicht kann mir ja Jemand helfen.
Liebe Grüße
Hallo @lle,
bin grade durch Zufall auf dieses Forum gestoßen!
Erst einmal Respekt, das Forum gefällt mir.
Momentan arbeite ich als Filialleiterin im Handel, bin aber im 6. Monat schwanger und erwarte Anfang Mai mein erstes Kind. Ich will 2 Jahre in Elternzeit gehen.
Ich bin verheiratet, aber das Baby stammt aus einer anderen Beziehung, da mein Mann und ich voriges Jahr gewaltige Probleme hatten.
Nach der Elternzeit möchte ich wieder arbeiten gehen, Vertrag habe ich ja und mein Harzt 4 Bezug würde theoretisch für eine absehbare Zeit gezahlt.
1. Frage:
Mein Mann ist zur Zeit arbeitslos und würde, wenns mit der Arbeit nicht klappt, ab Mai Hartz 4 bekommen.
Da ich dann aber noch 8 Wochen nach der Geburt mein Gehalt bekomme, wird er wahrscheinlich kein Harzt 4 für diese Zeit bekommen, oder?
2. Frage:
Mein Mann hat in die Ehe eine bereits abbezahlte Eigentumswohnung gebracht.
Gekauft wurde die Wohnung 1997.
Die Eigentumswohnung ist 54m² groß, der Kaufpreis betrug 97.000,- DM (also rund 48.000,-?)
Hinzu kommen noch mal rund 8000 ? Sanierungskosten.
Die Wohnung wird von uns wegen der geringen Größe nicht selbst bewohnt und ist vermietet.
Nach Abzug aller Unkosten für die Eigentumswohnung bleiben monatlich rund 180? Gewinn über.
Muss mein Mann diese Wohnung verkaufen, weil wir nicht selbst drin wohnen?!?
Ein Verkauf heutzutage wäre mehr als schwierig, da die Imobilienpreise in den letzten 10 Jahren in den Keller gegangen sind und ich weiß auch nicht, wie wir diese Wohnung so schnell verkauft bekommen.
Eigentlich war sie als Altersvorsorge gedacht....:(
3.Frage:
Mein Mann hat 2 private Rentenversicherungen --> keine Riester-Rente!
Rückkaufwert für die 1. Versicherung rund 5000,-?
Rückkaufwert für die 2 Versicherung rund 4000,- ?
Müssen diese Versicherungen aufgelöst werden?
4. Frage:
Wieviel "Vermögen" darf mein Mann auf dem Sparbuch haben?
5. Frage:
Unser Auto, ein Nissan Serena, Erstzulassung 1994, also 13 Jahre alt, können wir das behalten oder gilt das auch schon wieder als "Vermögen" und muss das veräußert werden?
6. Frage:
Wenn ich die Vaterschaftsanerkennung endlich durch habe, weil mein Mann ja nicht der Erzeuger des Babys ist, wird der Unterhalt für mein Baby auf das Harzt 4 angerechnet?
(Übrigens haben wir "wunderbare" Gesetze, der Vater eines Kindes ist immer der Ehemann.
Auch wenn der Postbote oder der beste Freund der Erzeuger ist......)
So, vielleicht kann mir ja Jemand helfen!
Würde mich sehr freuen.
Ganz liebe Grüße
Kathrin und Zwerg