Beiträge von toto-29

    Hallo Sozial-Profis,


    ich frage mich gerade, wie groß meine Bedarfsgemeinschaft ist.... :confused:


    Meine Fakten: Bin zum 1.1. zu meiner neuen Freundin und Ihrer 10-jährigen Tochter in Ihr Einfamilienhaus in eine neue Stadt gezogen. Ich bin ALGII-Empfänger, lebe seit Mai getrennt von meiner Frau, meine Freundin arbeitet halbtags. Da wir recht frisch zusammen sind, ist da natürlich auch noch kein volles finanzielles füreinandereinstehen.


    ich habe nun gelesen, daß eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, wenn die Betroffenen
    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
    Das "oder" bedeutet: schon eine einzige dieser Voraussetzungen reicht aus.


    Zu Punkt 3 habe ich nun ein kleines Verständigungsproblem. Sehe ich das richtig, das entscheidend ist, ob es meine "Kinder oder Angehörige" sind? Oder gilt das ganz allgemein für Kinder im "Haushalt"?


    Sind wir drei zusammen eine Bedarfsgemeinschaft oder nur ich alleine?


    Und wo wir gleich bei den Fragen sind... falls wir keine Bedarfsgemeinschaft sind, muss ich zwingend einen Mietvertrag von meiner Partnerin haben?


    Grüße
    toto