Ein Geldgeschenk darf natütlich nicht nach sich ziehen, dass der Schenker anschließend hilfebedürftig wird. Im Zweifelsfall kann das Amt Dich zwingen, das Geschenk zurückzufordern, auch noch nach Jahren.
LG
Beiträge von Antragsteller
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Frage VOR dem Umzug beim Amt nach, sonst gibt das Ärger.
Es reicht ein Untermietvertrag, der muss natürlich genaue Beschreibungen enthalten. Das Amt neigt dazu aus allem gleich eine BG zu machen. -
Warum sollte das Einkommen sein?
Das war doch schonmal Dein Einkommen, und zwar 2005. Das wurde auch überall so angerechnet (Finanzamt) Es war schon immer Dein Eigentum, es hat nur auf einem anderen Konto gelegen.
Man kann doch nicht das gleiche Geld 2 mal angerechnet bekommen, sonst würde jede Geldautomatenauszahlung ein Einkommen darstellen.
Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil (Steuerrückzahlung) ich glaube es war aus München.
LG -
Wenn dieses Zuflussprinzip so gilt, dann müsste man ja im ersten Monat, wenn man eine Arbeit hat, auch noch Alg2 beziehen, denn das Gehalt kommt ja erst im darauffolgenden Monat.
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Sei froh, dass Du überhaupt noch was bekommst, so bist Du noch krankenversichert. Der Verdienst Deiner Freundin ist ja schon hart an der Grenze. Wenn sie zu einem ungüstigen Zeitpunkt Überstunden auf dem Lohnzettel hat und das Amt gerade diesen sehen will, hast Du ein Problem mehr.