Hallo...
habe mir eure Beiträge durchgelesen und das gefunden...
Mit dem Kleinkindalter bezeichnet man die Altersgruppe von 2 bis 3 Jahre.
Davor wird das Kind wohl noch als "Säugling" bezeichnet.
Und das habe ich dann noch dazu unter der Rubrik "angemessene Wohnung" dieser Internetseite gefunden:
Größe des Wohnraums
Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessen.
Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims.
Rechtlicher Hinweis: Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! Dies sind Äußerungen meiner personlichen Meinung und Wahrnehmung!