ich lebe getrennt von meiner frau und habe meine tochter alle 2 wochen zum we. außerdem in den ferien. suche nun eine antwort wie hoch der anspruch gegen über dem amt ist. den nach dem urteil vom bundessozialgericht (07.11.2006) steht mir ja anteilig was zu. finde aber nirgends etwas über die höhe. des weiteren wurde mir heute vom amt mitgeteilt das ich darauf keinen anspruch hätte. danke an alle die mir weiter helfen!!