Beiträge von Mario29

    Hallo


    Die Arge hat mir nun innerhalb von 3 Wochen drei Sanktionen aufgedonnert.
    Bei der ersten Sanktion, ich habe ein befristetes Angebot bei einer Zeitarbeitsverleihfirma ablehnen müssen, da diese Firma nur einen geringen lohn zahlte und ca. 20 Km weit entfernt war.
    Wir sind 3 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft wären wir ins minus bei diesem Angebot gekommen. Ein eigener Vermittlungsvorschlag 2 Tage später mit erfolgreicher Teilnahme und Abschluss wurde nicht als Löschung der Sanktion angesehen.


    Die 2. und 3. Sanktion ergaben sich aufgrund einer verspäteten und verkehrten Auslieferung zweier Briefe durch die Post, was gerade geklärt wird.


    Nun aber zu eigentlichen Frage :


    Dar war ich heut bei der Arge weil 2 Berater sagten ich kann Lebensmittelgutscheine erhalten.
    In der Leistungsabteilung sagt man mir heute schon beim reingehen, das ich trotz 3 Sanktionen und ein Kind in der Bedarfsgemeinschaft keinen bekomme. Nach einer langen Diskussion und etlichen nachfragen der anderen Kollegen in anderen Zimmern, sagt mir die Frau, okay sie kriegen einen Gutschein pro Monat zu je 24 Euro.


    Wie sich die die 24 Euro errechnen, darf Sie mir nicht sagen, sagte Sie.
    Das ist halt so und mehr gibt es nicht.


    Meine Frage:


    Wer weis an wenn ich mich damit wenden kann, der so etwas prüfen kann.
    Wer weiß wie sich das errechnet?


    Die Bedarfsgemeinschaft besteht aus 3 Personen, also ich meine Partnerin und unser Kind.


    Das kommt mir nämlich langsam alles komisch vor.


    Ich wäre euch für jeden Tipp oder Hinweis sehr dankbar.


    Gruß Mario29

    Hallo


    Wer kann mir sagen, was man alles beantragen kann, wenn man ALG 2 bezieht und dem Staat nicht alles schenken will.


    Ich denke da an bestimmte Gelder für dies und das.


    Wo kann man noch was rausholen, bzw. beantragen, denn Ihr wisst doch selbst wie schwer das schon ist, überhaupt ALG 2 Empfänger zu sein.


    Ich z.B.weiss, das man als ALG ?Empfänger bei der Telekom einen so genannten Sozialtarif beantragen kann und hat somit 6-10 Freiminuten im Monat.


    Aber das kann doch nicht alles sein.


    Wo kann man noch etwas herausholen, bzw. vergünstigung kriegen, oder sparen.


    Unsere Bedarfsgemeinschaft:
    beide Arbeitslos und ein Kind.


    Gibt es ev. Auch was wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.


    Für jeden Tipp oder Tricks wären wir euch sehr dankbar.


    Frohe Festtage euch allen

    Das Arbeitsamt will mir alle meine Leistungen streichen, wer kann mir ein paar Ratschläge geben wie ich mich verhalten kann.


    Ich habe vor einem Monat eine Stelle angeboten bekommen mit noch nicht einmal 6 Euro Brutto Stundenlohn und sollte 30 Kilometer täglich selber fahren und aus eigener Tasche zahlen. Da meine Partnerin und ich beide Arbeitslos sind und in eine Bedarfsgemeinschaft leben und diese Stelle uns mehr Ausgaben als Einnahmen gebracht hatte, habe ich vor antritt der Arbeit noch persönlich beim Arbeitgeber (befristete Zeitarbeitsfirma) vorgesprochen, meinen fall erläutert und gesagt das ich die Stelle nicht annehmen kann. Dann bin ich gleich zum Arbeitsamt und meine Beraterin sagte mir dass ich um 30 % gekürzt sei.


    Ich sagte Ihr, da ich ev.eine Stelle selbst gefunden habe bei der ich anfangen könnte.
    Sie reagierte nicht und blieb bei den 30%.


    Zwei Tage später ging ich mit einem MIR SELBST besorgten Vorschlag zum Amt.
    Sie nahm mein Blatt, was ich von der Firma bekommen habe, druckte ein neues aus, wo dann draufstand, das sie mir die Stelle vorschlägt und die 30 % bleiben.


    Meine Frage an euch: Ist das rechtlich alles so Okay?
    Hab ich Möglichkeiten, bzw. gibt es Gesetze. Ich weiss da echt nicht mehr weiter.


    Hier kurz noch mal die Stichpunkte



    Kann ich eine Sperre bekommen, weil ich eine Arbeit mit einem niedrigen nicht annehmen kann, mir aber im Gegenzug eine Stelle besorge?



    Wenn ich bei einer Zeitarbeitsfirma etwas befristetes absage gilt dann auch 30 % Kürzung
    Sind 30% rechtlich (hab noch nie vorher eine Stelle abgesagt) .


    Wenn ich eine Stelle absage mit triftigen Grund, aber durch selbst bemühungen
    zwei Tage später beim Amt wieder vorspreche und mich selbst um eine Vermittlung für eine Trainingsmaßnahme bemüht habe, diese annehme und erfolgreich teilgenommen habe, hab ich chancen, dann gegen die erhobenen 30 % zu klagen?


    Info: unsere Bedarfsgemeinschaft:
    ich ,meine Partnerin und ein Kind 3 Personen.


    Wenn Ihr ein paar Tipps habt, bin ich sehr dankbar.