Hallo
Die Arge hat mir nun innerhalb von 3 Wochen drei Sanktionen aufgedonnert.
Bei der ersten Sanktion, ich habe ein befristetes Angebot bei einer Zeitarbeitsverleihfirma ablehnen müssen, da diese Firma nur einen geringen lohn zahlte und ca. 20 Km weit entfernt war.
Wir sind 3 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft wären wir ins minus bei diesem Angebot gekommen. Ein eigener Vermittlungsvorschlag 2 Tage später mit erfolgreicher Teilnahme und Abschluss wurde nicht als Löschung der Sanktion angesehen.
Die 2. und 3. Sanktion ergaben sich aufgrund einer verspäteten und verkehrten Auslieferung zweier Briefe durch die Post, was gerade geklärt wird.
Nun aber zu eigentlichen Frage :
Dar war ich heut bei der Arge weil 2 Berater sagten ich kann Lebensmittelgutscheine erhalten.
In der Leistungsabteilung sagt man mir heute schon beim reingehen, das ich trotz 3 Sanktionen und ein Kind in der Bedarfsgemeinschaft keinen bekomme. Nach einer langen Diskussion und etlichen nachfragen der anderen Kollegen in anderen Zimmern, sagt mir die Frau, okay sie kriegen einen Gutschein pro Monat zu je 24 Euro.
Wie sich die die 24 Euro errechnen, darf Sie mir nicht sagen, sagte Sie.
Das ist halt so und mehr gibt es nicht.
Meine Frage:
Wer weis an wenn ich mich damit wenden kann, der so etwas prüfen kann.
Wer weiß wie sich das errechnet?
Die Bedarfsgemeinschaft besteht aus 3 Personen, also ich meine Partnerin und unser Kind.
Das kommt mir nämlich langsam alles komisch vor.
Ich wäre euch für jeden Tipp oder Hinweis sehr dankbar.
Gruß Mario29