Danke für Deine rasche Antwort.
Ich werde mir das gleich mal in Ruhe durchlesen.
Und was kann man zu der Sache mit der zu wenig bezahlten Miete sagen?
Ich meine das ist ja Geld, welches mir zu unrecht abgezogen wurde.
Danke für Deine rasche Antwort.
Ich werde mir das gleich mal in Ruhe durchlesen.
Und was kann man zu der Sache mit der zu wenig bezahlten Miete sagen?
Ich meine das ist ja Geld, welches mir zu unrecht abgezogen wurde.
Hallo Kätzchen,
ich wohne in Hildesheim.
Du schreibst u.a.
"Nach der ergangenen Rechtsprechung zum SGB II sind die strittigen Betriebskosten als Unterkunftsbedarf
anzuerkennen, wenn Hilfebedürftige keine Chance haben, diese Kosten durch eine
individuelle Mietvertragsänderung zuvermeiden."
Soll heissen das Amt muss diese Kosten übernehmen?
Denn welcher Vermieter ändert schon den Mietvertag, so dass man keine Nebenkosten zahlen muss? Zumindest, wenn ich das richtig verstanden habe.
Hallo,
ich habe ein paar Fragen bzgl. meiner Heizkosten- Nebenkostenabrechnung.
Wie sicherlich alle oder die meisten hier bekomme auch ich HartzIV.
Ich habe beim Amt meine Nebenkostenabrechnung mit der Bitte um Übernahme eingereicht.
Habe dann auch einen Bescheid erhalten.
Die Nebenkostenabrechnung ergab in diesem Jahr eine Nachzahlung von 476,- Euro.
Das Amt übernimmt davon aber gerade mal 145,20 Euro.
Obwohl ich das Abrechnungsjahr weniger geheizt habe hätte ich eigentlich mit einer Erstattung gerechnet, stattdessen diese hohe Nachzahlung.
Mein Vermieter meinte, dass das durch die Umstellung von Öl- auf Gasheizung kommt.
Meine Frage nun, was kann ich machen, damit das Amt auch den Rest und nicht nur 145,20 Euro übernimmt?
476,- Euro sind ja nun kein Pappenstiel. Und ich weiss nicht wie man das von 345,- Euro bezahlen soll.
Hier mal eine Aufstellung aus dem Bescheid:
Heizkostenhöchstgrenze 1,15 Euro pro m² = 57,50 Euro
Bisher berücksichtigte Heizkosten = 45,40 Euro
Gesamtbetrag der gezahlten Heizkosten = 840,- Euro
Die Höhe der Heizkosten beläuft sich auf = 1005,43
Die Heizkostenhöchstgrenze beläuft sich auf = 690 Euro
Das ergibt einen Differenzbetrag von = 145,20 Euro
Bei dem Punkt "Gesamtbetrag der gezahlten Heizkosten" steht 840,- Euro.
Das habe ich allerdings nicht als Heizkosten sondern als Nebenkostenpauschale bezahlt.
Nun ist da meine Frage können die einfach die komplette Nebenkostenpauschale nehmen die ich bezahlt habe oder muss das nicht getrennt werden? Leider habe ich keine Aufstellung in meinem Mietvertrag wo z.B. steht: monatliche Heizkosten 30,- Euro + monatliche sonstige Nebenkosten 40,- Euro oder so um mal irgendwelche Zahlen zu nennen.
Weil Heizkosten hab ich ja nicht 840,- Euro bezahlt.
Und ich könnte mir vorstellen, dass das evtl. zu einer fehlerhaften Berechnung führt. Denn es kann doch nicht sein, dass man bei so einer hohen Nachzahlung nur knappe 145,20 Euro vom Amt erstattet bekommt?
In der Berechnung vom Arbeitsamt bzw. in der Aufstellung oben stehen auch nur Euro Beträge über die Heizkosten, nicht über die anderen sonstigen Nebenkosten. Ist das normal? Also werden nur Heizkosten übernommen und nicht die anderen sonstigen Nebenkosten?
Und dann noch eine ganz andere Frage.
Ich beziehe jetzt gute zwei Jahre HartzIV.
Anscheinend ist seit dem allerersten Antrag was schiefgelaufen.
Ich zahle eine Warmmiete von 280,- Euro.
Das Amt genehmigt aber nur 270,92 Euro.
Da habe ich vor ein paar Tagen nochmals nachgefragt und man meinte wiederrum, dass ein gewisser Teil für die Warmwasserbereitung abgezogen wird.
Bei mir wird das Warme Wasser im Bad allerdings über eine Gastherme und in der Küche über einen Elektroboiler aufgeheizt.
Das sind also Gas- und Stromkosten, die ja vom Amt nicht übernommen werden sondern aus der Regelleistung von 345,- Euro selber zu bestreiten sind.
Meine Frage daher, da das Amt mir ja nun ca. 10,- Euro monatlich zu wenig überwiesen hat ob ich die zwei Jahre x monatlich 10,- Euro zurück bekommen kann. Das ist ja Geld was die zu unrecht für die Warmwasserbereitung abgezogen haben.
zum 1. 2007 wurde auch meine Kaltmiete erhöht.
Habe das auch dem Amt vorgelegt.
Das haben sie mir in einem Bescheid auch bestätigt, dass die Kosten weiterhin übernommen werden.
Natürlich nicht ganz, sondern wieder mit ca. 12,- Euro Abzug für diese nicht vorhandene Warmwasserbereitung.
Ich habe keinen Bescheid erhalten aus dem hervorgeht, dass ich meine Unterkunfts- und Heizkosten senken soll.
Aber wenn ich mir jetzt eine Wohnung suchen würde, wo die Heizkosten billiger sind bzw. die Wohnung besser isoliert ist, würde da das Amt mitspielen? Vorallen bei den Umzugs- und Renovierungskosten.
Oder würden die die Kosten dann nur übernehmen, wenn sie mir einen Bescheid über die Senkung der Unterkunfts- und Heizkosten zustellen würden?
Hoffe mir kann hier jemand helfen.
Danke schonmal für Eure Antworten.