ich glaub man ist bis zum 28. Lebensjahr Unterhaltspflichtig.
Ich glaub darauf wollen die hinaus.
Wenn man z.B. Studiert oder sontiges, müssen die Eltern bis zum 28. Lebensjahr unterhalt zahlen.
ich glaub man ist bis zum 28. Lebensjahr Unterhaltspflichtig.
Ich glaub darauf wollen die hinaus.
Wenn man z.B. Studiert oder sontiges, müssen die Eltern bis zum 28. Lebensjahr unterhalt zahlen.
Hallo,
ich habe ein Jahr Wohngeld bekommen, bis einschl. 01.12.2006.
Nun hab ich den Antrag auf Verlängerung gestellt, diese wurde mir nicht
stattgegeben, da ich mit 150 Euro unter dem Existenzminimum liegen soll.
Die Stadt hat mir geschrieben, ich solle mich bei der ARGE Melden und mein Anspruch auf ALG2 prüfen lassen.
Aber ich weiss nicht ob das überhaupt etwas bringt, denn ich hab ja eine Arbeit wo ich ein normales Gehalt bekomme.
Was sagt ihr ? Kann ich einfach zum Arbeitsamt gehen und nen Antrag auf ALG2 machen ?
mfg: