Zur Zeit sind Renovierungskosten Übernamen noch Einzelfallentscheidungen.
Aber du solltest einfach einen Antragstellen.Nach Ablehnung sofort Widerspruch einlegen! Wenn Dieser keinen Erfolg hat mit Hinweisen auf entsprechende Urteilen von Sozialgerichten beim zuständigen Sozialgericht Klage.
Mache ich auch.
Hallo Romy,
und wo finde ich die Urteile von den Sozialgerichten( damit ich falls es hart auf hart kommt, ich mich mit Daten,Akten-nr,etc, darauf berufen kann)?
marie