Die ARGE verlangte letzten Monat von mir die Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2004 und 2005.
Auf beiden habe ich ein Guthaben, welches die Arge von mir zurückfordert.
2004 hatten wir aber noch kein Hartz IV.
Muß ich das Guthaben an die ARGE zahlen?
Wer kann mir helfen?