meiner Meinung nach ist die Witwenrente nach den Weisungen der BA zu § 11 SGB II bis zur Höhe von 372,00 € (Grundrente nach dem BVG) privilegiertes Einkommen und darf nicht angerechnet werden.
Siehe hierzu die DA zu § 11 SGB II Abschnitt 3.1 Ziffer 11.34 in Verbindung mit der Anlage 1!
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf
(es kommen die Seiten 1-6,dann kommt wieder eine Seite 1,da wirst du fündig, habe neulich mir das SGB III mit auszügen aus dem SGB II in einem Buchladen kostenlos nachgelesen dort ist hinter dem Wort Grundrente in Klammern auch Witwen und Waisenrente eingeschlossen. In der PDF Datei fehlt es leider)
Ahso, die Witwenrente im Sterbevierteljahr also die 3Monate die du meinst werden allerdings in voller höhe der regulären Rente auf das ALGII angerechnet,leider.
Jogi