Beiträge von Olli2006

    Hallo Erklärbär...(super Nickname) :)


    Danke für die schnelle Antwort.
    Werde mich gleich mal mit dem § 22 beschäftigen.
    Was ich noch nicht erwähnt habe:
    Sie bezieht eine Halb-Waisenrente in Höhe von ca. ? 160,00.


    Na ja, selbst wenn da noch ? 276,00 hinzu kommen wird's eng.


    Auf das Angebot bzgl. der PN komme ich bei Bedarf gerne zurück.


    Und jetzt nimm' ich mir das SGBII.


    Gruß und noch einen schönen abend
    Olli

    Hallo zusammen,


    suche Rat und Tipps zu folgendem Sachverhalt:


    Unsere Tochter (19 Jahre, Schülerin, halbes Jahr vor dem Abitur)
    hat sich in den Kopf gesetzt aus zu ziehen. Sie war beim Jugendamt
    wo man Ihr sagte dass man nicht zuständig sei und dass sie zum AA gehen sollte um Hartz IV und Wohngeld zu beantragen.


    Sie hat noch keine Wohnung und hätte nach wie vor die Möglichkeit bei uns zu wohnen.


    Was passiert wenn Sie eine Wohnung findet, einen Antrag auf Hartz IV und Wohngeld stellt?
    Parallel will sie weiter die Schule bis zum Abitur besuchen und kann somit nicht selber das nötige Geld erwirtschaften.


    Inwieweit werden wir als Eltern zu einer Unterhaltspflicht heran gezogen?
    Müssen wir die Wohnung und den Lebensunterhalt finanzieren?
    Welche Einkommensgrenzen gelten hier für uns, also was darf für uns (2 Erw. und 3 minderjährige Kinder) zum Leben übrig bleiben?
    Kann ich gezwungen werden diese "Flausen" zu unterstützen?


    Wäre für hilfreiche Tipps und eine gewisse Aufklärung dankbar.


    Gruß
    Olli