Alles anzeigenHallo!
Na dann ist das Jobcenter(ergänzend) für euch zuständig! Zum Thema Kindesbesuch am Wochenende gibt es ein Grundsatzurteil des Sozialgerichts in Aachen:
http://www.esslingen.vaeteraufbruch.de/dru/?q=sg_aachen_s14as80_07
Demnach darf die Miete höher sein als bei Personen üblich.
Danke dir erstmal, hat mich schon etwas gehelft