Hallo
erst mal danke für die Antwort
Ich hab mir das alles noch mal genau angeschaut ,nachdem der erste Schock vorbei war, und dabei festgestellt das die mir für meine alte Wohnung auch nach der Erhöhung nie die komplette Miete bezahlt haben,geschweige den den Satz für die Heizung (die Wohnung ,Baujahr so um 1930 ,kostet kalt ca 410 Euro ) und gezahlt haben Sie für Unterkunft und Heizung gerade mal 409 Euro.
Morgen hab ich noch mal einen Termin (ging nicht früher da ich die bestimmt eine Woche nicht erreicht habe und meine Tochter im Krankenhaus war) und da werde ich denen das noch mal sagen,das sie ja kaum verlangen können das ich auf Dauer draufzahle wenn ich eine Wohnung habe die im Satz ist und die bedingungen für die Umzugsverpflichtung ja weiterhin bestehen.
Ich hoffe das ich damit Erfolg habe und mir der Umzug und die 1 doppele Miete dann doch noch bezahlt wird.
Aber diesmal nehme ich eine Freundin als Zeugin und zur Rückenstärkung mit
Der Mietvertrag ist berreits unterschrieben,da die Wohnung ja genehmigt wurde
Was würde mir eigentlich zustehen für den Umzug,und wie ist es wenn man kein Bett hat,kann man sowas dann auch beantragen?
Wie schon gesagt ich hab da leider wirklich keine Ahnung und bin für jede hilfe dankbar
Danke und grüße
Sandra (Melissa ist meine Tochter:D )