Also, ich bin auch Umschülerin und bekomme Hartz IV, habe damals kein Geld bekommen (Arbeitslosenhilfe) und als ich die Umschulung anfangen sollte, habe ich einfach probiert ob ich Hartz IV bekomme. Dies wurde mir auch bewilligt und die Fahrkosten bezahlen sie auch, musst aber extra Antrag stellen. Das Problem ist nur, ob du vom Arbeitsamt die Umschulung machst oder vom Rentenversicherungsträger. Ich hab meine über das Arbeitsamt. Ich habe aber auch in einer eigenen Wohnung gewohnt. Wegen den Wohnungskosten kenn ich mich nicht so gut aus, aber was soll eigentlich dagegen sprechen, wenn du bei deinen Eltern ausziehst. Und über 25 bist du ja auch schon, also können sie ja nicht von dir verlangen, dass du noch bei deinen Eltern wohnen bleibst. Wenn du die Umschulung über den Rentenversicherungsträger machst, bezahlen die eigentlich, außer die Wohnungskosten, die müsstest du dann bei der Wohngeldstelle versuchen zu beantragen, damit du dann eventuell Wohngeld bekommst.
Beiträge von Angel88
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Ich kenne mich zwar nicht perfekt aus, aber was ich sagen kann ist, dass dir die ARGE ein Darlehen anbieten kann. Ansonsten kommen sie eigentlich nicht für solche Dinge auf, außer wenn sie gewollt haben, dass du umziehen musst, dann müssen sie dir nach dem Gesetz her Makler, Mietkaution und Umzugskosten zahlen, aber ob dann die Renovierungskosten darunter fallen, kann ich auch nicht so genau sagen.
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Ich habe eine Kulanzzahlung von meiner Versicherung erhalten. Bei der ARGE habe ich mitgeteilt, dass ich meinen Fortzahlungsantrag zurückziehe, da ich eine Zahlung bekomme habe und somit mein Anspruch auf Leistungen entfällt. Jetzt fragt die ARGE an, wieviel das gewesen ist, damit sie dann die Zeit berechnen können, wann ich wieder Anspruch habe. Muss ich das denen mitteilen, ich werde voraussichtlich sowieso nächstes Jahr in Arbeit sein?
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Ist es richtig, dass bei der Neuregelung für unter 25-Jährige die Eltern den Hartz IV Antrag ausfüllen müssen, obwohl diese gar keine Leistungen beziehen?