Also, rein rechtlich: JA,
Deine Bekannte müsste Abgaben machen an die Minijobzentrale (bei der Bundesknappschaft), soll dort anrufen und einfach unverbindlich fragen, wieviel das kosten würde)
Dein Verdienst muss rein rechtlich bei der ARGE gemeldet werden, dann monatlich Nachweise über erhaltenen Lohn erbracht werden, davon darfst du behalten: die ersten 100 Euro plus 20% vom Rest, (wären bei 400 Euro Verdienst: 160 die du behälst, die restlichen 240 zieht dir die ARGE ab von Deinen Leistungen, die du von denen erhälst)
Da Du auch noch Fahrtkosten bekommst, (und solltest Du dich entschließen, das ganze offiziell zu machen), weisß ich leider nicht genau, wie das dann, oder ob überhaupt das angerechnet wird. Das mit den Fahrtkosten würde ich nicht angeben, das ist doch kein Lohn..oder?--dafür zahlt auch deine Freundin keine steuern--aber: Rechtlich ist es glaube ich anzugeben!!
Ich weiß ja nicht was du da genau machst, aber wie gesagt, wenn ihr es offiziell meldet, bleibt dir halt nur ein kleiner Teil.(die ersten 100 Euro ganz, von dem restlichen Lohn zwischen 200 und 400 Euro 20%)
Noch was: Wenn dich deine Freundin offiziell anmeldet. MUSST du der ARGE das Ganze mitteilen, weil es wird ein automatischer Datenabgleich gemacht und spätestens Anfang des nächsten Jahres haben die dann von der Mini-Job zentrale die Angaben, aber NUR wenn Deine Freundin Abgaben dafür macht.
Also Klartext: Entweder ihr meldet BEIDE das ganze offiziell an, oder KEINE!! (Anmerkung: Letzteres wäre natürlich rechtswidrig, und nicht als Aufforderung gemeint!!)
Die hier gemachten Angaben entsprechen lediglich meiner eigenen Meinung und bilden keine Rechtsberatung. Auch distanziere ich mich ausdrücklich davon, meine Beiträge als Aufforderung zu strafbaren Handlungen anzusehen!!!