Hallo,
unter der Vorraussetzung das deine Angaben so stimmen:
[INDENT]Auszug §7(3)
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.[/INDENT]
Somit bildest du wie du auch selber schon herausgefunden keine BG mit deinen Eltern. Wenn dies tatsächlich seit drei jahren der Fall ist, können sie dich auch nciht zwingen dort wieder einzuziehen. Sie versuchen insgesamt auf die neue U25 Regelungen bei dir hinauszukommen. Dieses gilt allerdings nur für U25 im Haushalt der Eltern.
Übrigens da du einen Antrag eingereicht hast und hoffentlich nirgendwo schriftlich erklärt hast, dass du diesen zurückziehst gilt dein Antrag erst dann als abgelehnt wenn du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid in der Hand hast, gegen diesen kannst du dann auch Widerspruch einlegen.