Beiträge von rano

    Danke für deine Antwort. ich habe mein beitrag neu editiert. Das 1. mal bekamm ich eine Fehlermeldung und dachte mein Beitrag war nicht online..ich könnte mich nicht in dem Forum anmelden.


    Zu Sache. Ich komme aus marokko. Dort gibt es keine Sozialkasse. wenn man keine Einkünfte hat, dann hat er pech. Die Gesetzgebung seht aber aus, dass die Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen.


    Zitat

    Im übrigen habe Ausgaben die du hast das Amt in keinster weise zu Interessieren. Das Amt hat nur interesse an Einkünfte.


    das Habe ich gegen über der Mitarbeiter gesagt aber er meinte doch die möchten wissen ob ich das Geld im Ausland verstecke.

    Hallo Alle,


    Ich danke für diesen tollen Forum...hatt mir sehr gehlfen.


    eine Frage habe ich noch offen und so bitte ich um Hilfe.


    Ich habe, die ganze Zeit befor ich Hartz IV empfänger wurde, den Unterhalt für meine bedürftiger Eltern im Ausland bezahlt. Am Ende jedes Jahr schicken mir meine Eltern einen unterschriebene Bedürftigkeitsformular (das Muster Formular bekomme ich vom Finanzamt und ich schicke es meine Eltern zum unterschrift) und das geld was ich schicke wird als außergewönliche belastungen beim Steuermeldung anerkannt.


    jetzt bin ich Hartz IV Empfänger. Ich spare mir ambisschen Geld ( vom Erziehungsgeld, der beim Hartz IV nicht mit berechnet wird) und schicke ich es meine Eltern. ich muss das Tun , da meine Eltern überhaupt gar kein Einkommen haben (und weil im Heimatland ich unterhaltplichtig für meine Eltern bin).


    beim Folgeantrag hat das Amt diese Auslandsüberweisungen vom Meine konto gesehen und möchten, dass ich mich dazu äußere?
    meine Frage: soll ich das bei Hartz IV anmelden? wenn Ja hat das Einfluß auf die Leistungen? auf das Vermögen?


    mfg