Da du gekündigt worden bist, musst du auch keine sperrzeit befürchten, aber um einen neuen antrag wirste wohl nicht rumkommen
Beiträge von Minchen
-
-
also wüsste mal nicht das man die Kontoauszüge der letzten 3 MOnate vorlegen muss, lediglich die der letzten 4 Wochen.
-
Hallo,
hätte eine mehr oder weniger verzwickte Angelegenheit die ich nun versuchen muss zu klären und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Ich habe letzten Monat am 13.10 eine Nachzahlung von 462 ? Kindergeld bekommen, das war die Zeit vom Mai 06 bis Juli 06, bis ich 21. Jahre wurde.
Kindergeld steht mir nun erst wieder zu wenn ich mit Berwerbungen und Absagen, belegen kann, das ich mich um einen Ausbildungsplatz bemühe. Soweit so gut...
Bis zum 10.11 habe ich nun arbeitslosengeld 1 bekommen und mein antrag den ich nun stelle gilt ab 11.11 und somit will meine Sachbearbeiterin, natürlich die letzten 4 Wochen der Kontoauszüge einsehen. Habe die Kontoauszüge bei dem heutigen Termin auch soweit abgegeben und gehofft, das der eine der nun fehlte nicht auffalen wird...tja falsch gedacht solle den doch nachreichen.
So und nun stehe ich da und weiss nicht ob ich ihn nachreichen soll und kann.
In wie fern kann mir meine Sachbearbeiterin Abzüge für den kommenden Monat aufbrummen ? Derzeit bekomme ich ja noch kein ALG 2 und zu der Zeit der Nachzahlung des Kindergeldes auch nicht, lediglich ALG 2. Vielleicht kann mir da jemand weiter helfen , habe mal gelsen das man nicht relevante Einträge auf dem Kontoauszug unkenntlich machen kann ....
Bin um jede information dankbar.MFG
Jasmin