Hallo Kätzchen35,
vielen Dank für den Tipp.Schon seit Tagen zerbreche ich mir den Kopf.Zwar kann ich an das Geld nicht dran, aber meine Tochter.Angeblich ist das Beleihen rechtlich zumutbar, kann nur nicht verstehen, warum wird bei der idiotischen Berechnung nicht mein Freibetrag angerechnet??? Schließlich bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft oder nicht? Meine Logik sagt mir, dass es so sein müsste.Aber auch wenn nicht, da dürfte eigentlich mein Hartz IV unantastbar sein.Das Geld gehöhrt doch dem Kind.
Gruss Jolace
Beiträge von Jolace
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Hallo an alle, die mir helfen wollen!!
Bin 49 Jahre alt, lebe von meinem Mann gestrennt zusammen mit meine Tochter.Seit Mai 2005 beziehe ich Hartz IV gleichzeitig übe ich 400 Euro Job aus.
Anfang des Monats habe ich den Folgeantrag gestellt, aber erst Vorgestern wurde ich zu dem Sachbearbeiter zittiert,wo man mir eröffnete, dass ich den Vorsorgeplanplan, der für die Ausbildung meiner Tochter gedacht war, für uns beide beleien soll und davon 10 Monate leben soll. Erst dann kann ich wieder einen neuen Antrag stellen.Der derzeitige Kapitalsaldo beträgt 11.492,03 Euro, was bis 01.04.2007 absolut nicht verfügbar ist.Am Fälligkeitstag beläuft sich die Summe auf 13.253,82. Ist das alles richtig? Wie ist das mit den Freibeträgen? Meine Rechnung sieht so aus: 150 x 18 +750 = 3450 (Tochter), 150 x 49 +750 = 8100 (meine Wenigkeit). Zusammen ergibt es einen Betrag von 11.550 Euro, was nach der logischen Gesetzesinterprätation unantastbar sein sollte.Vielleicht liege ich falsch, weil die Gesetzeslage nicht immer mit der logik zu tun hat. Wer immer mir helfen mag, bitte bitte um schnelle Hilfe, denn ab heute bekomme ich keinen Cent mehr. Nur meine 400 Euro und mMitte des Monats das Kindergeld. Hab schon eine n ganz lieben Vorschlag von Abgezickt bekommen, aber je mehr info ich bekomme desto besser.
Ich bedanke mich schon jetzt
Jolace