Beiträge von grasi

    Hallo zusammen,
    durchaus gute Beiträge, die aber die Situation nur unzureichend bereinigen können. Wir brauchen keine statistsichen Zahlenwerte, sondern aktives Handeln:
    1. Aufhebung der zur Zeit gültigen Rechtslage, zu dem sie auf den Vorschlägen einer durchaus umstrittenen Persönlichkeit der deutschen Wirtschaft beruht.
    2. Daran anschließend die alte Regelung vor "Schröder".
    3. Die dann verbleibenden Personen, die sog. Sozialhilfe beziehen (egal ob verschuldet oder unverschuldet) werden in 5 €uro Jobs vermittelt, die der Allgemeinheit dienen (mit entsprechenden Sanktionen bei Ablehnung).
    4. Die verbleibenden Personen der Arbeitslosenhilfe (Ihr erinnert Euch, so hieß das vorher) werden bevorzugt an Zeitarbeitsvermittlungen gebracht und mit staatlicher Förderung (wie auch schon heute möglich) vermittelt. Sanktionen bei Ablehnung.
    5. Die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland oder oder oder wird für die Unternehmen erschwert (unmöglich machen geht hier nicht) und zwar muß auch hier rückwirkend gearbeitet werden.
    6. Das amerikanische Recht, daß Manager persönlich für Fehler haften, wird auch in Deutschland eingeführt (dagegen kann man sich versichern).
    7. und nun werde ich wahrscheinlich gesteinigt:
    back to the roots:
    45 Stunden Woche ohne Lohnausgleich
    25 Tage Urlaub für jeden und alle
    Alo Versicherung zu 100 % für den Arbeitnehmer
    50 Euro für jeden in eine zusätzliche Altersvorsorge, die bei Arbeitgeberwechsel mitgenommen wird (Minimalzahl, kann freiwillig erhöht werden; ähnlich System der Schweiz)
    Gesundheitssystem wie in NL
    etc. etc.


    Nun bin ich mal auf Eure Antworten gespannt

    Folgende Situation:
    Eine Person besitzt eine Eigentumswohnung, die abgezahlt ist. Nun kommt diese Person auf den gedanken, eine weitere Wohnung zu erwerben. Grund dafür ist, zum einen eine sinnvolle Altersvorsorge, der günstige Marktpreis und die Aussicht, die laufenden Kosten durch eine Vermietung zu decken.
    Dies alles gelingt auch. Eine Wohnung ist gefunden und der geschlossene Mietvertrag deckt die Kosten incl. Zinsen und Tilgung.
    Nun geschieht das unvorhergesehene:
    Die Person verliert die Arbeitsstelle und muß ALG II beantragen.
    Was ist mit der zweiten Wohnung, die wie oben geschildert vermietet ist und aus der keine positiven Einkünfte erzielt werden?
    Vielen Dank im voraus für die recihlichen Beiträge und Meinungen.