Beiträge von Steffi06

    Also , zur Info für alle, die es interesisert, von den 188,00 Euro Bafög meiner Tochter sind mir 143, 00 Euro als Einkommen auf mein ALG II angerechnet worden, mit der Begründung, dass für Fahrt -oder anderweitige Werbungskosten lediglich laut Gesetzgeber 20 % berücksichtigt werden können. Ca . 38 Euro haben sie meiner Tochter für ihre Monatskarte von fast 70 Euro zugestanden. Materialien wurden garnicht berücksichtigt. Somit müßte ich ( was ich natürlich nicht tue ) meiner Tochter ihr ganzes Bafög abknüpfen, damit ich über die Runden komme ...nett ! So is das halt als Harzt IV -Empfänger !

    Vielen lieben Dank Kätzchen, dass is mir schon eine Hilfe. An und für sich hatte ich sowas schon gedacht, wegen dem Fahrgeld, wußte das aiber nicht genau. Is ja eigentlich auch logisch, aber was is bei Harzt IV schon logisch :D


    LG Steffi

    Hallo, ich bekomme ALG II , mein Mann arbeitet und meine Tochter hat ne Ausbildung an ner berufsbildenden Schule angefangen und bekommt 188 Euro Bafög. Weiß jemand, ob das in voller Höhe auf die Einkommensberechnung unserer Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, oder ob es da genauso Freibeträge gibt wie bei einem Nebeneinkommen. Außerdem hat sich Aufwendungen für Fahrtkosten monatl. von 70 Euro, wird das abgezogen ?


    Wäre schön, wenn jemand damit Erfahrungen hätte und mir mal sagen könnte, wie das läuft !


    LG Steffi ;)