Hallo Jalale,
da taucht § 45 und § 48 gar nicht drin auf.
Dann muss ich es wohl doch zurückzahlen.
Grüße Dennis
Hallo Jalale,
da taucht § 45 und § 48 gar nicht drin auf.
Dann muss ich es wohl doch zurückzahlen.
Grüße Dennis
Hallo Berthold,
dein Text hört sich ja sehr professionell an. Respekt!
Ich hätte da einfach nur geschrieben: Widerspruch…. Die Schätzung für meine Freiberuflichen Einnahmen sind zu hoch. Wie in der ALG Verlängerung angegeben werden die Einahmen zwischen x und y liegen.
Dein Text hört sich natürlich besser an.
In meinem Bescheid steht doch die Schätzung (Seite 7) vom Jobcenter drin:
Laufendes Einkommen aus Selbständigkeit: 600 Euro.
Wegen dem Geld was sie für 2007 wieder haben wollen schreibe ich einfach das hier:
Widerspruch….
Nach meinen Informationen dürfen Sie nur Geld für die letzten 12 Monate zurückvordern.
Danke noch mal für die Hilfen!
Grüße Dennis
Danke Berthold für deine schnelle Antwort!
Habe die Beiträge gelesen, aber nicht wirklich richtig verstanden.
Ich sollte jetzt erstmal Widerspruch einlegen, aber wie Begründe ich das jetzt am Besten?
Wir sind noch mehr Fehler in weiteren Briefen aufgefallen.
In meinem neusten Bescheid ist die Schätzung meiner Freiberuflichen Einnahmen viel zu hoch.
Und für den Monat Februar 2009 soll ich ca. 60 Euro zuviel bekommen haben. Das Ding ist jetzt nur, dass ich erst am Freitag die Rechnung für Februar 2009 schreibe und selber noch nicht weiß wie viel ich in diesem Monat verdient habe. Daher können die es ja auch noch nicht wissen.
Fehler über Fehler in dem Laden
Hallo Leute,
habe mal eine Frage an euch.
Ich habe für das Jahr 2007 eine Aufforderung zur Rückzahlung bekommen. Das ist ja jetzt schon über 1 Jahr her, dürfen die vom Jobcenter na so einer langen Zeit Geld zurückfordern? Hatte mal gehört gehabt, dass nach einem Jahr der Anspruch verfällt. Das Geld habe ich jetzt natürlich net mehr da.
Zur Info: Geht um ALG 2 bei mir. Ich hatte damals freiberuflich gearbeitet (Gehalt war jeden Monat anders)
Danke für Eure Hilfe!
Grüße Dennis
Danke für die schnelle Hilfe!
Hallo Leute,
meine Miete wurde erhöht und ich habe eine Heizkosten Nachzahlung und Betriebskosten Nachzahlung bekommen.
Wenn ich richtig gelesen habe übernimmt das Jobcenter diese beiden Nachzahlungen. Gibt es dafür Anträge die man ausfüllen muss oder macht man das Formlos?
Und zweite Frage: Gibt es ein Formular für die Mietänderung?
Besten Dank.
Grüße Dennis