hallo,
also hartz iv kannst du nur dann beantragen, wenn du beim arbeitsamt zur vermittlung angemeldet bist sprich du mußt dich für einen vollzeit- oder teilzeitjob zur verfügung stellen. wenn du nur zwei stunden am tag arbeiten kannst, wird dir das amt nichts zahlen...
dann bleibt dir eigentlich nur noch der weg zum sozialamt...
gruß,
bienemaja