Beiträge von bienchenmaja

    hallo,


    also hartz iv kannst du nur dann beantragen, wenn du beim arbeitsamt zur vermittlung angemeldet bist sprich du mußt dich für einen vollzeit- oder teilzeitjob zur verfügung stellen. wenn du nur zwei stunden am tag arbeiten kannst, wird dir das amt nichts zahlen...


    dann bleibt dir eigentlich nur noch der weg zum sozialamt...


    gruß,
    bienemaja

    hallo danny,


    ich denke es kommt wahrscheinlich drauf an, wieviel deine eltern verdienen. wenn der betrag eine gewisse summe überschreitet, wird wohl das amt sich weigern zu zahlen. du solltest dich diesbezüglich vielleicht mal informieren bzw. beim amt genau nachfragen, warum dein antrag abgelehnt wurde. sollten deine eltern zusammen kein allzu hohes einkommen haben, dann müßte das amt meines wissens eigentlich zahlen. laß auf keinen fall locker!! vor allem ist es sehr wichtig, daß du weiterhin krankenversichert bist...


    gruß,
    bienemaja

    hallo,


    bin neu hier und hätte eine frage zu vorschlägen durch den arbeitsvermittler. ich beziehe momentan hartz iv und vor kurzem wurde mir eine für mich unzumutbare arbeit angeboten obwohl eine krankschreibung beim amt vorliegt. es handelt sich hierbei um fabrikarbeit - autoteile montieren. dem amt liegen atteste vor, daß ich nur ganz leichte tätigkeiten ausführen darf. sie drängelten trotz der krankschreibung darauf, das ich mich dort melde, was ich heute morgen per telephon gemacht habe. der job ist noch nicht vergeben, aber ich kann diesen wie gesagt aus gesundheitlichen gründen nicht annehmen. in diesem falle wird das amt wohl mit streichung von hartz iv für 3 wochen ankommen. ist das zulässig und wie kann ich dagegen vorgehen? was ist, wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin. können sie mir denselben job nochmals anbieten auch wenn ich ihn abgelehnt habe aus den angegebenen gründen?


    gruß,
    bienemaja