Hallo! (=
Ich wohne seit 3Jahren nicht mehr bei meinen Eltern.
Ich bin vor 3Jahren in eine andere Stadt,nennen wir sie A gezogen (selbe Bundesland) und wollte nun wieder zurückziehen in meine Heimatstadt B.
Hab ich auch alles gemacht und nun gibt es ein problem, nämlich dieses, dass die Arge in der Stadt B, in der ich wieder wohne den Grund meines Umzugs nicht annimmt, obwohl meine ehemalige Beraterin in der anderen Stadt A mir nachträglich noch eine Notwendigkeitsbescheinigung ausgestellt hat.
Am Anfang waren die bei der Arge A nämlich der Meinung ich bräuchte keine, daher nachträglich.
Ich habe auch schon eine Maßnahme erfolgreich mitgemacht, mein Freund und ich waren am Ende die Einzigen die was zustande brachten, was alle sehr gefreut hat bei der Arge in der Stadt B.
Mein Freund ist mit mir umgezogen, seine Notwendigkeitsbescheinigung kommt noch und wenn die auch nicht akzeptiert wird, sitzen wir auf der Straße.
Die Arge bezahlt ihm seinen Hauptschulabschluss, den er jetzt gerade nachholt, seit fast 2 Wochen läuft das sehr erfolgreich.
Das würde doch gar kein Sinn machen uns Steine in den Weg zu legen, wo wir doch so engagiert mitarbeiten, meinte auch unser Fallmanager.
Aber die von der Leistungsabteilung sind ja wieder andere.
Ich wollte ab Oktober auch eine Ausbildung die einen Monat dauert machen, die mir 100% gezahlt wird, da mein Berater sie vorschlug.
Dürfen Sie meine Notwendigkeitsbescheinigung so einfach ablehnen???
Wir bekommen seit 4Monaten jeweils nur 80% der Regelleistung.
Danke, Gruß AngL