Beiträge von Ingwer

    Hallo Ihr lieben!


    Es geht um einen Kollegen von mir, der in Freiburg (BW) wohnt.
    Bei seinem Beratungstermin wurde ihm mitgeteilt, er könne ALG II nur mit einem begleitenden
    Kurs beantragen!
    Ein 5-tägiger Kurs, in welchem den Teilnehmern die richtige Antragsformularausfüllungsweise
    vermittelt wird.
    Auf die Frage, warum das nötig sei, wurde meinem Kollegen mitgeteilt, es müsse jetzt so
    gemacht werden, wegen den ausländischen Mitbürgern.
    Die Tante vom Amt hat dann noch ein wenig rumgedruckst und noch hinzugefügt,
    es wäre ausserdem eine Massnahme, um sicherzustellen, dass die Antragssteller nicht
    schon in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (sei es schwarz oder legal).
    Als ich in Bayern meinen Antrag stellte, ging das ziemlich fix... 3 Blätter ausfüllen,
    Tag des stempels zählt, auf Benachrichtigung warten...fertig.
    Ist das jetzt in BW die normale Vorgehensweise und neuste Schikane oder ist das unrechtmässig