Beiträge von Chriss 1973

    Wenn Du Deutsche bist. bzw. den deutschen Pass hast hast du und dein Kind Anspruch auf Harz 4 . dein Freund ebenso. Beantragen kannst du dies meines Wissens nach erst wenn du hier lebst.

    Ich habe schon überall gesucht und nix gefunden , ic hhoffe es kann mir einer weiterhelfen.


    Ich bekomme alg 2


    Mein Kind kommt in eine Bereitschaftspflegefamile nächste Woche , über das Jugendamt , für max. 6 Monate ich selber werde teilstationärind dieser Zeit behandelt.
    Also von 9 - 16 Uhr dann gehe ich nach Hause.


    Ich vermute das das Job Center mir den Unterhalt meiner Tochter + Alleinerziehendzuschlag abziehen wird?
    Aber ,
    Meine Tochter wird am Wochenende bei mir sein und 1 Nachmittag in der Woche.
    Also 8 Tage im Monat + Nachmittage werde ich Sie verpflegen müssen.
    Werden die den Unterhalt komplett streichen oder nur ein Teil ?
    Kennt sich jemand damit aus????

    Ich habe schon überall gesucht und nix gefunden , ic hhoffe es kann mir einer weiterhelfen.


    Ich bekomme alg 2


    Mein Kind kommt in eine Bereitschaftspflegefamile nächste Woche , über das Jugendamt , für max. 6 Monate ich selber werde teilstationärind dieser Zeit behandelt.
    Also von 9 - 16 Uhr dann gehe ich nach Hause.


    Ich vermute das das Job Center mir den Unterhalt meiner Tochter + Alleinerziehendzuschlag abziehen wird?
    Aber ,
    Meine Tochter wird am Wochenende bei mir sein und 1 Nachmittag in der Woche.
    Also 8 Tage im Monat + Nachmittage werde ich Sie verpflegen müssen.
    Werden die den Unterhalt komplett streichen oder nur ein Teil ?
    Kennt sich jemand damit aus????

    Hallo ich bin neu hier und steige durch den ganzen wirrwar und Harz 4 nicht mehr so richtig durch.


    Ich lebe noch mit meinem Freund zusammen, habe mich aber getrennt von Ihm, da ich ein ein Kind erwarte( von jemand anderen). Mein Ex Freund ist gleichzeitig mein Arbeitgeber wo ich teilzeitbeschäftigt bin, gleichzeitig habe ich ein Nebengewerbe ( Kosmetik) . So mein Ex Freund kündigt mich und habe mich ausgerechent an einem Online Rechner das ich 220 ALG bekommen würde das reicht ja nicht zum Lebensunterhalt und ich werde mehr bekommen. Meine Selbständigkeit möchte ich beibehalten wobei ich da circa nur 200 Euro im Monat verdiene.


    Was bin ich dann ALG2 , Harz4 BEzieher???
    Wie hoch darf das eigene Vermögen sein und man darf es behalten? Nicht das das bei mir berauschend ist.



    Wieviel Wohnraum steht mir zu? Darf ichnur 45 qm haben als schwangere oder darf ich 60 qm haben?


    Ich hoffe das hier ein paar gute Antworten finde.