hallo...
bei meiner cousine is es ähnlich wie bei dir....sie fängt ab 1.9 ne ausbildung an und bekommt somit dann vom arbeitsamt berufsausbildungsbeihilfe und für sich selber ihr kindergeld, für ihre tochter bekommt sie unterhaltsvorschuss, kindergeld und sie soll alg2 für das kind beantragen, sprich das kind bleibt in dem bezug.
lg