Beiträge von suse510

    hallo...


    bei meiner cousine is es ähnlich wie bei dir....sie fängt ab 1.9 ne ausbildung an und bekommt somit dann vom arbeitsamt berufsausbildungsbeihilfe und für sich selber ihr kindergeld, für ihre tochter bekommt sie unterhaltsvorschuss, kindergeld und sie soll alg2 für das kind beantragen, sprich das kind bleibt in dem bezug.


    lg

    hallo kätzchen....


    ich hab da nicht wirklich was gefunden....


    in dem betrieb bekomme ich immer zum 25.des monats geld, sprich also schon im juli.


    hmm, naja....werd ich ja sehen, was die sagen, wenn ich denen das mitteile und meinen vertrag hinbringe.


    lg suse;)

    hallo....


    ich bin letztes jahr im oktober aus einer wg in ne eigene wohnung gezogen, was dem amt gar nich recht war.... hab das dann übers sozialgericht durchgesetzt.


    hab ne 2raumwohnung, 46,8 qm, 327euro warm.


    ich würde gern wieder umziehen, die wohnung is genauso groß und genauso vom preis her wie meine jetzige. dem amt, sowie mir würden durch den umzug keinerlei kosten entstehen(sprich renovierung, kaution usw), da ich als nachmieter in die wohnung meiner tante ziehen will. hat jemand davon ahnung und weiß ob das amt dazu nein sagen kann?

    das mit dem 7,50 is normal.... das is bei jedem, keine bekommt die volle höhe der kiete, auch wenn sie angemessen is. soviel ich weiß, muss man 20% der heiz/warmwasserkosten selber zahlen.


    lg suse

    ich bin letztes jahr im oktober aus einer wg in ne eigene wohnung gezogen, was dem amt gar nich recht war.... hab das dann übers sozialgericht durchgesetzt.


    hab ne 2raumwohnung, 46,8 qm, 327euro warm.


    ich würde gern wieder umziehen, die wohnung is genauso groß und genauso vom preis her wie meine jetzige. dem amt, sowie mir würden durch den umzug keinerlei kosten entstehen(sprich renovierung, kaution usw), da ich als nachmieter in die wohnung meiner tante ziehen will. hat jemand davon ahnung und weiß ob das amt dazu nein sagen kann?


    liebe grüße suse aus HRo

    nabend...


    ich ziehe ende des monats aus ner wg aus.... in ne 2raumwohnung, 46,81qm.... dieses hab ich alles übern anwalt und dann übers sozialgericht laufen gehabe, die dem wohnungsangebot dann in einem eilverfahren zugestimmt haben8amt wollte dass ich in ne 1raumwohnung ziehe)...


    nun meine frage, war gestern bei der wohnungsgenossenschaft und die sagte dann zu mir, dass sie noch einen wohnberechtigungsschein von mir bräuchten... hab leider nicht so schnell reagier,um zu fragen wieso... hat da jemand ahnung von??


    danke schon mal im voraus


    lg aus HRo

    nabend....


    ich habe gehört, dass es ein neues gesetz gibt, wo drin steht, dass man die differenz zu der miete selber zahlen kann.... sprich, es sind 45qm vorgegeben und die wohnung hat 47qm....


    kann mir jemand dazu was sagen??


    lg suse