Hallo, wer kann helfen?
Ich habe als Arbeitslosengeld-II-Empängerin endlich einen 400,--?-Job gefunden. Dort an einer Kasse darf ich aber nur max. 57 Stunden im Monat arbeiten. Ich werde als Personal-Springerin eingesetzt, weiß also häufig nicht lange im Voraus, wann ich arbeiten muß.
Nun verlangt die "Arbeitslosen-Verwaltungseinrichtung", dass ich jede Woche 4 Bewerbungen weiterhin nachweisen muß. Ich frage mich, welche Firma an mir Interesse haben sollte, wenn nie sicher ist, wann ich zur Arbeit kommen kann ohne meine jetzige Stelle zu vernachlässigen. Das interessiert meine Sachbearbeiterin nicht. Stur setzt man mich ins Unrecht und droht mir auf 1,5 Seiten mit Repressalien, wenn ich diese Bewerbungen nicht nachweise. Ich empfinde diese Forderung völlig unlogisch und unpraktikabel.
Kann ich mich gegen derartige Willkür wehren?
Ich danke Ihnen im voraus.
Freundlichst gegrüßt
Dagmar