Beiträge von Hardy

    Hallo,


    zu über 50 Jahre: lassen Sie sich einen Termin in der ARGE geben und "nerven "Sie den Sachbearbeiter


    wie lange: in der Regel 6 Monate, ich weiß, dass es allerdings für ab 58jährige auch 3 Jahres-1?-Jobs gab, ob sie es noch gibt weiß ich nicht.
    Gruß Hardy aus DD

    Hallo Logi,


    leider haben die Großkoalitionäre wieder am § 11 SGB II Veränderungen be-
    schlossen. Versuche mal zu suchen § 11 SGB II. Dann gibt es auch schon ver-
    schiedene Gerichtsurteile hinsichtlich zu berücksichtigende Einnahmen. Sieh Dir mal unter www.sozialgerichtsbarkeit.de Urteile an, dort evtl. bei den einzelnen Gerichten in unserem Land nachsehen unter BaföG oder zweckbestimmte Einnahmen. Aber dabei Zeit mitbringen, vielleicht findest Du sogar ein rechtskräftiges Urteil.
    Hardy

    Hallo Ako,
    ich denke, dass Sie und Ihr Sohn eine BG weiterhin sind. Natürlich spielt der Verdienst des Sohnes bei der ALG-Berechnung eine Rolle. D.h., verdient er viel
    kann es passieren, dass Sie kein ALG II erhalten, verdienst er weniger bekommen sie etwas. Vielleicht klicken Sie sich mal bei "[email protected]" ein, der ein Berechnungsmodell anbietet. Ich habs probiert: super.
    Hardy