Beiträge von Yosh

    Hallo zusammen,


    Meine Freundin und ich sind wohl eine Bedarfsgemeinschaft, da wir seit kurzen zusammengezogen sind.


    Ich verdiene und zahle an meine geschiedene Exfrau für meine Kinder aus der Ehe Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (400,-). Außerdem habe ich wegen der Ausübung meines Umgangsrechts Fahrtkosten (alle 14 Tage je 300km für's Holen und Bringen der Kinder - meine Ex bezieht selbst ALGII).


    Wenn wir jetzt für meine Freundin ALG II beantragen, können wir die Unterhalts und Umgangskosten von meinem Gehalt abziehen?


    Gruß,
    Yosh