Hallo Schnuffi,
Die ARGE geht vom Eingangsstempel vom Antrag aus. D. h. wenn ihr den Antrag im Juni abgegeben habt ist dort auch ein Stempel von Juni drauf, demzufolge ist Juni der erste Zahlungsmonat.
Was den Ablehnungsgrund angeht, solltest du wirklich Widerspruch einlegen. Denn es hört sich wirklich so an als wolle man dein Sohn nach der Neuregelung berechnen. Weise sie einfach daraufhin das die Ausbildung beendet ist und er in dem Fall kein Anrecht auf BAfög hat. Wenn der Widerspruch dann durch ist zählt der Juni wieder als erster Zahlungsmonat. Und es gibt nach langen warten und diskutieren eine dicke Nachzahlung. ;D ;D ;D ;D
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Liebe Grüße, schronny