Hallo,
sorry, aber hier zählt IMMER der Hauptwohnsitz ! Anders sollte der SB beim Amt mal schriftl in §§ belegen?!
Ja, das hab ich mir auch gedacht...
Hallo,
sorry, aber hier zählt IMMER der Hauptwohnsitz ! Anders sollte der SB beim Amt mal schriftl in §§ belegen?!
Ja, das hab ich mir auch gedacht...
mausiHH schrieb:Alles anzeigen
Hallo und guten Tag,
ich habe das Forum hier gefunden und bin total bgeistert !! ;D
Wir leben leider von ALG II, da mein Mann aufgrund eines Konkurses arbeitslos wurde und als Behinderter bisher noch nichts Neues gefunden hat.
Nun macht er momentan eine Umschulung über das AA !!
Wir wohnen in HH auf 72 qm, 2 Erwachsene und 2 Kinder. Wir haben ein mini kleines Kinderzimmer und würden nun gerne in Umziehen.
Ich habe auch schon in der Zeitung mehrere schöne Wohnungen gefunden. Alle so um die 80 qm und zwischen 480 und 560 Euro Miete. Bisher zahlen wir 590 Euro, was ja auch teurer ist !!!
Ach ja, wir wollen gerne von HH, nach Niedersachsen ziehen, in eine ländliche Umgebung.
Vorhin habe ich dann mit unserem Sachbearbeiter telefoniert und er lehnt den Umzug ab, d.h., er genehmigt ihn nicht !!!
Er sagt 72 qm wären ausreichend !!!
Meint Ihr da könnten wir was machen ?? Hätte für Freitag 3 Besichtigungstermine, die ich dann aber wohl absagen muß..... >:(
Vielen lieben Dank von
mausi
Ich würde mich mal genauer bei der ARGE informieren.
Es gibt da bestimmte Grenzen, wie teuer eine Wohnung sein, wie groß etc...! Genaueres weiß ich leider auch nicht, aber frag doch nochmal nach!
bernd66 schrieb:
Hallo zusammen,
Ich werde vermutlich in nächster Zeit einen Hartz IV-Antrag stellen müssen und würde gerne wissen ob ich, wenn ich in dem Haus meiner Mutter lebe als sog. Bedarfsgemeinschaft angesehen werde.
Zur Info: Ich wohne in der oberen Wohnung, meine Mutter in der untern, ich bezahle einen Betrag X an meine Mutter als Miete. Selber bin ich 40 Jahre alt, meine Mutter ist bereits in Rente.
Sobald der Antrag auf ALG II nach dem 01.07.2006 gestellt wird, wird es als Bedarfsgemeinschaft angesehen.
War bei mir jedenfalls so.
baiba151 schrieb:
Ich habe nach kurzer Arbeitslosigkeit ein neuen Job gefunden. Wo ich aus ALG II rauskomme, nur der Job ist in einer anderen Stadt.. Wird mir der Umzug bezahlt, weil alleine kann ich Ihn nicht tragen. Eine Wohnung hätte ich schon. Bitte um schnelle Anwort
Also mir wurde heute gesagt, das ein Umzug in Höhe bis zu 4.500 ? übernommen wird, wenn man sicher eine neue Arbeit in einer anderen Stadt gefunden hat....
Hallo miteinander!
Kurze Vorgeschichte:
Mein Freund wird in eine andere Stadt versetzt und ich werde dort mit hinziehen.
Ich behalte meinen Hauptwohnsitz in dem Ort wo ich wohne, und melde einen Zweitwohnsitz in der neuen Stadt an, nun möchte ich gerne wissen, WO ich gemeldet sein muss? In meinem jetzigen Ort oder dort wo der Zweitwohnsitz ist?
Ein Herr von der ARGE/Sozialamt hat gemeint, das richtet sich nicht nach dem Wohnsitz, sondern nach dem, wo man sich am HÄUFIGSTEN aufhält?!?! Auf die Frage wie man das beweisen soll, hat er gemeint, er würde dann an meinem Zweitwohnsitz und auch an meinem Hauptwohnsitz immer wieder irgendwelche Kontrollen (Polizei) hinschicken, um nachzuprüfen wo ich mich aufhalte?!?!?
Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten, wo ich nun gemeldet sein muss...?
Vielen Dank im Voraus