Hallo Leute, habe folgendes Problem:
meine Tochter (16)absolviert ein freiwilliges soziales Jahr bei AWO und erhält ein Taschengeld von 220, Euro Taschengeld monatlich. Dies habe ich beim Jobcenter gemeldet und das Arbeitslosengeld für unsere Bedarfsgemeinschaft wurde neu berechnet. Bei der Neuberechnung wurde das Taschengeld in voller Höhe abgezogen, ohne Freibetrag. Hat jemand Erfahrung in dieser Sache? Ist es so , dass das Jobcenter tatsächlich alles abziehen darf oder steht meiner Tochter ein Freibetrag zu?
Grup pit