Vielen Dank für die schnelle Info.
Wo findet man eigentlich solche Informationen als Gesetzestexte (damit man sich auf etwas berufen kann)???
Beiträge von sternchenpc
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Hallo erstmal an alle - tolles Forum hier!!!
Folgendes Problem: ich bin Hartz IV-Empfängerin, eine Tochter (16) wohnt noch zu Hause. Unsere Wohnung war zu groß, musste einen Großteil der Miete selber tragen.
Die Arge (Thüringen) wusste von meinem geplanten Umzug nach Bayern. Die Umzugskosten wären getragen worden, wenn ich eine Arbeit hätte vorweisen können.
Nun habe ich so schnell keine Arbeit gefunden und bin nach Bayern gezogen (Wohnung in Thüringen war ja gekündigt, meine Tochter hat hier einen Platz auf einer weiterführenden Schule).
Nun sagt die Arge hier, ich hätte NICHT EIGENMÄCHTIG umziehen dürfen. Ich soll nun lediglich die Lebenshaltungskosten (345 Euro abzüglich 154 Euro Kindergeld) erhalten, NIX Wohngeldzuschuss!!!
Meine Tochter bekommt Schülerbafög (190 Euro) - die sollen bei ihren 270 Euro angerechnet werden!!!
:oKANN DAS SEIN??? Ich habe hier irgendwo gelesen, dass man auch als Hartz IV-Empfänger seinen Wohnsitz frei wählen darf. Wenn nicht - wo stehen denn diese Gesetzesgrundlagen???
Schon im Voraus vielen Dank - ist echt dringend diese Anfrage!!!