hallo
also erst mal zur kaution:es kann sein das dass amt die kaution übernimmt!MUSS ABER NICHT!!!!!! das liegt in ihrem ermessen aber ich denke in deinem fall schon!!!
die ARGE muss dir nicht behilflich sein! am besten du suchst dir eine ANGEMESSENE WOHNUNG die nicht grösser als 45 m² sein darf (wie hoch der preis liegen darf ist vom Mietspiegel in deiner region abzhängig) und legst dem sachbearbeiter den mietvertrag vor!
WICHTIG!!!! du darfsat den mietvertrag erst unerzeichnen wenn das amt zugestimmt hat denn sonst kann es sein das die die wohnung nicht bezahlen! am besten suchst du dir eine wohnung wo du einen WBS (Wohnberechtigungsschein= bekommst du bei der Stadt beim wohngeldamt die haben da ne stelle für) brauchst denn die wohnungen sind vom preis her angemessen!!! und meistens übernimmt das amt dann die miete weil das dann Sozialwohnungen sind!!!!
zu 3! da kann ich dir nichts genaues sagen! am besten du gehst zu der ARGE und fragst da nach! aber eigentlich hat jeder anspruch auf Hartz IV wenn dein einkommen nicht reicht um deinen lebensunterhalt zu bestreiten!!!!!
wenn du noch fragen hast dann melde dich!
was WBS und so betrifft kenn ich mich gut aus (da eigene erfahrung: Email: [email protected])
ich hoffe ich konnte dir helfen!!!