ich denke schon das ihr das beiblatt zum auto ausfüllen müsst aber ruf am besten mal beim amt an und frag da nach!
kontoauszüge musste ich noch nie vorlegen!aber auch deswegen würde ich telefonisch mal nachfragen!!!
ich denke schon das ihr das beiblatt zum auto ausfüllen müsst aber ruf am besten mal beim amt an und frag da nach!
kontoauszüge musste ich noch nie vorlegen!aber auch deswegen würde ich telefonisch mal nachfragen!!!
noch was! wenn du bei einem sachbearbeiter warst dann geh mal zu einem anderen und seh (augenscheinlich)e in das du einen fehler gemacht hast! damit besänftigst du sie und sie kommen dir entgegen! ich weiss wovon ich rede
die rückzahlung werdet ihr leisten müssen! aber ihr könnt euch mit dem amt einigen das die monatlich einen bestimmten betrag einhalten von dem geld das ihr bekommt (bei uns ist es fast genauso)!!!
das sie euch sperren kann gut sein!versuch dich mit ihnen gütig zu einigen und bleib bei dem gesprächen ruhig!!!
wenn dein mann keinen lohn bekommt das das amt euch den lohn vorstrecken (war bei meinem schwager auch so) doch sobald das urteil vom Arbeitsgericht da ist müsst ihr damit zum amt und wenn eine zahlung erfolgt ist dann müsst ihr die ans mat weiterleiten (denn die strecken eucxh das geld ja vor)!!!!
hi marissa
also das amt kann dir helfen! beispiel: uns stehen insgesammt 450 euro für Unterkunft und heizung zu!(aber in jeder stadt verschieden) meion mann verdinet 1000 euro netto und wir bekommen noch 300 euro vom amt und das kindergeld!
wir sind auch 3 personen!
erkundige dich beim amt was die wohnung kostendarf, geh zum Wohnamt und besorg dir pro forma schon mal einen WBS (Wohnberechtigungsschein) so weisst du sofort wieviel qm² euch zustehen!
natürlich wird das amt das gehalt deines fastmannes anrechnen! aber geh zum amt und sag denen das deine tochter momentan bei deinen eltern lebt (wie lange geht die nix an)!
und das ihr dringend eine wohnung haben müsst da deine eltern die kleine nicht lange aufnehmen können!
dann wird das amt dir helfen!!!
(lass dich nicht sofort abspeisen und wichtig!!!!!!
bevor du den mietvertrag unterzeichnest musst du erst mit dem amt darüber sprechen!!!!!!!)
also ich denke auch das es ein fehler war dem amt mitzuteilen das deine eltern dich bei bedarf unterstützen!!!
denn jetzt denkt das amt sich: na wenn die das vorher auch immer getan haben dann können die das auch weiterhin!
geh wirklich mal zu einem Anwalt oder zu einem anderen sachbearbeiter oder zur caritas oder so die kennen sich auch aus mit dem amtskram!
also ich kann mir auch nicht vorstellen das man euch dazu zwingen kann auszuziehen grade weil du ja bald wieder in einem festen arbeitsverhältnis stehst!
ich würde an deiner stelle mal zu einem anderen sachbearbeiter gehen, deinen neuen arbeitsvertrag mitnehmen und mich mal mit der person unterhalten!!!!
also anspruch auf nachzahlung hat er auf jeden fall! allerdings wird er die frage beantworten müssen warum er sich nicht früher gemeldet hat!!!!
er muss mit seinen Kontoauszügen der letzten monate (d.h. der auszug auf dem der letzte geldeingang steht und die folgenden) zum amt gehen und damit belegen dass er kein geld mehr bekommen hat! er muss auf jeden fall so schnell wie möglich dahin!!!!
tret ihm in den hintern oder fahr mit ihm zusammen dahin. du darfst zwar nicht mit rein aber so hast du wenigstens die gewissheit das er da war!!!!
warum meldet sie denn nicht als haputwohnsitz das wohnheim an?????
also ich hatte bis jetzt nur einmal das glück das ich nen überschuss hatte aber da bin ich in eine andere wohnung gezogen und hab den betrag auf das neue vertragskonto mit gutschreiben lassen!!
aber ich geh auch davon aus das die ARGE eine nachzahlung nicht übernimmt denn bei mir war es ja anfang des jahres auch so
also ich würde an deiner stelle mal zu pro familia,caritas oder AWO oder so gehen! vielleicht kannst du für einige zeit mit deiner süssen in ein mutter-kind-heim oder in ein Frauenhaus!!! erkundige dich da auf jeden fall! vor allem weil es für deine tochter niocht grade von Vorteil ist wenn sie dich ein paar wochen nicht sieht!!!!
zum zweiten würde ich zu der "falschen" stadt gehen und mit denen eine ratenzahlung ausmachen damit du weiterhin geld bekommst denn du musst ja nun auch deine tochter ernähren!!!
wenn du noch fragen hast kannst du dich gerne per email melden: [email protected]
ich denke nicht das dass ein problem ist!!!!
solange in der wohnung deiner frau keine sachen mehr von dir sind die darauf schliessen lassen das dass amt hintergangen wird und es in deiner wohnung genauso ist, sehe ich da keinen hinderungsgrund!!!!
also wenn du aufgrund deiner kinder in dem haus bleiben willst und kannst und ihr getrennte ahsustände hab6t sollte deine frau weiter bezüge erhalten und du ebenfalls da ihr ja getrennt lebt!!!!
das stimmt nicht!!!!
das kind wird bereist gerechnet sobald man im 7 monat ist! und die babyausstattung kann man dann auch schon beantragen
geh mal mit deiner freundin zu pro familia oder zur AWO die sagen ihr was sie alles beantragen kann, unterstützen sie und helfen ihr bei den amtsgeschichten!!!
das mit den 6 wochen stimmt!
und der tag der antragstellung ist der tag an dem der antrag eingereicht wurde!
stell dir vor jemand geht zum amt holt sich einen antrag stellt den auf 6 monate vorher aus und geht dann zum amt und sagt : schaut mAL ICH HAB DEN ANTRAG JA SCHON VOR EINEM JAHR GESTELLT!!!
da müsste das amt ja dann eine riesennachzahlung machen!!!
de3r tag an dem du den antrag beim amt abgibst (und am besten immer persönlich) wird ein eingangstsempel drufgemacht und ab dem tag bekommst du die zahlung!!!!
also ich hatte die letzen jahre immer mit dem energielieferanten gesprochen und mit denen eine ratenzahlung vereinbart!
am besten solltest du das auch tun!
nur letztes jahr hab ich mal bei der ARGE nachgefragt weil echt kein cent mehr übrig war und die haben das auch nicht übernommen (GARNICHT!!!!!!)
sei froh über die 77 euro und schau das du den rest vielleicht in 2 oder 3 raten begleichen kannst
da sie dire möglichkeit hätten bei ihrer frau mitverswichert zu werden würde ich ihnen nahelegen das auch zu tun!
ich gehe stark davon aus das dass amt keine Private krankenversucherung übernimmt da die beiträge dementspredchend höher sind als bei einer gesetzlichem versicherung
hallo erstmal
also:
generell muss eigentlich der vater des kindes sowohl für das Kind als auch im Erziehungsurlaub ihrer tochter (maximal 3 jahre) aufkommen da ihre tochter aufgrund des kindes nicht in derlage ist arbeiten zu gehen und somit ihren lebensunterhalt selbst zu bestreiten!!!
da sie zwar arbeiten gehen sowie ihre frau aber noch 2 kinder haben für die sie unterhaltspflichtig sind würde ich sagen das sie keinen unterhalt bezahlen müssen! ABER: eas gibt eine bemesungsgrenze! wenn ihr einkommen höher ist als diese grenze müssen sie für ihrew tochter aufkommen!
ich denke die einfachste lösung ist das ihre tochter sich eine kleine wohnung in ihrer nähe sucht! die würd sie auf jeden fall bewilligt bekommen!
somit könnten sie ihr helfen wenn nötig und das amt muss für die lebenshaltungskosten aufkommen!!!
also erklären kann ich dir das nicht wirklich! ich kann dir nur den rat geben zu deinem sachbearbeiter zu gehen und er soll dir sagen wieso das so ist! nImm auf jedne fall beide bescheide mit!!!
wenn du ne antwort hats dann kannst du mich ja informieren! mich würde das sehr interessieren
ja aber sie hat vor mit ihrem freund zusammen zu ziehen! das heisst die ARGE wird sich erkundigen wie lange die beiden schon zusammen sind! und zu beweisen das man nicht zusammen lebt also keine gemeinschaft ist ist schwer!
mein schwager hatte weder eine kontovollmacht von mir noch umgekehrt er hat lediglich geld zur miete und zu den lebenshaltungskosten beigesteuert! und seine halbwaisenrente,sein kindergeld und seine ausbildungsvergütung sind zu 100 % angerechnet worden!!!!
doch
das sozialamt steht weiterhin zur verfügung!
aber nur für personen die erwerbsunfähig sind wie z.B. krebserkranken menschen! ich weiss das von meiner schwester!!!
also geh dann mal zum Sozialamt und trage denne deine sache vor, die können dir dann genau sagen ob die für dich zuständig sind oder ob für dich eventuell doch hartz IV in Frage kommt
ich bin verheiratet und wir haben ein kind!
wir brauchten für diese wohnung (75m²) einen WBS und das ist eine sozialwohnung!also diese wohnung steht uns voll zu!!!
aber das amt bezahlt nur bis 360,00 Euro! unsere warmmiete ist aber 487,00 euro! den rest müssen wir jeden monat dazu legen!!!