Beiträge von unending

    Hallo :)


    Also, ich habe vor bzw. muss einen Antrag auf Übernahme ungedeckter Kosten der Unterkunft stellen. Ich beziehe derzeit nur Bafög. Welche Rolle spielen hierbei die bei dem jeweiligen Jobcenter angegebenen Werte für die angemessene Miete pro Quadratmeter?


    Ich musste mit etwas Erschrecken feststellen, dass ich da doch etwas drüber liege. Die Wohnung habe ich angemietet, als ich diese Leistung noch nicht benötigte, zudem liegt sie für mich verkehrsgünstig (d.h. ich brauche trotz Schulausbildung im zweiten Bildungsweg keine Fahrkarte, was mir nunmal 50 Euro im Monat einspart).


    Wenn ich nun diesen Antrag stelle, kann das Jobcenter mir aufgrund der zu hohen Miete einen Strich durch die Rechnung machen?


    Es liegt bei mir am Quadratmeterpreis. Wäre meine Wohnung 10qm größer (was wiederum sogar erlaubt wäre), würde ich preislich wieder drin liegen.


    Oder kann das Jobcenter mir die Kosten verweigern bzw. mich ggf. auf einen Umzug verweisen?


    Lieben Gruß,


    unending

    Hallo :)


    Nach langer psychischer Erkrankung, durch die ich über mehrere Jahre hinweg (mit wenigen Pausen) vom Gutachter der Agentur für Arbeit als erwerbsunfähig eingestuft wurde, gehe ich nun mittlerweile im 3. Semester auf ein Weiterbildungskolleg (über eine Sondergenehmigung, da ich keine Berufstätigkeit und auch keine Ausbildung nachweisen konnte) und beziehe damit 645 Euro (den Höchstsatz) elternunabhängiges Bafög (ich bin über 25, daher auch selbst kranken- und pflegeversichert, dessen Betrag ich davon auch zahle(n muss).). Bis zur Trennung meines Partners (wir lebten zusammen) reichte dies auch vollkommen aus. Nun habe ich eine eigene kleine Wohnung (meines Wissens nach im Rahmen dessen, was das Arbeitsamt normalerweise bei ALG II genehmigen würde). Jetzt reicht das Geld hinten und vorn nicht - im Vergleich zu ALG II fehlen mir auch etwa 150 Euro im Monat.
    Daraufhin habe ich versucht, nebenbei zu arbeiten, was aber leider nicht funktionierte - es führte zu derben Rückfällen in meine Erkrankung, da ich völlig überlastet war. Eine andere Geldquelle musste her, da man auf Dauer von den paar Kröten im eigenen Haushalt nicht leben kann.
    Ich habe einen Antrag auf einen Bildungskredit beim Bunderverwaltungsamt gestellt - vergebens. Er wurde aufgrund meiner nicht vorhandenen Ausbildung abgelehnt. Ich habe erwogen, eventuell Widerspruch einzulegen, nur eigentlich haben sie ja nunmal Recht, laut Gesetz steht der Kredit mir nicht zu.


    Nach dem, was ich so im Internet recherchiert habe, konnte ich aber auch keine klare Aussage darüber finden, wo ich noch Hilfen beantragen könnte. Die meisten Fragestellungen in diese Richtung liegen entweder einige Jahre zurück oder berücksichtigten nicht unbedingt des besonderen Umstand, wirklich nicht nebenbei arbeiten zu KÖNNEN.


    Steht mir in Anbetracht meiner Situation Wohngeld zu? Zuschüsse vom Sozialamt? Oder doch von der Agentur für Arbeit?


    Ich hoffe, mir kann irgendjemand helfen.


    Lieben Gruß :)

    Hallo :)


    Also in folgender Situation bin ich derzeit: Ich bin im Herbst 2004 zu meinem damaligen Freund von Bochum nach Düsseldorf gezogen. Ich habe bis Mai 2005 bei ihm gewohnt, dann bin ich in ein Übergangswohnheim für Frauen gezogen, da mein Freund mich mehr oder weniger unbewusst psychisch fertig gemacht hat. Gleichzeitig hab ich auch Schluss gemacht. Unter anderem durch meine psychische Erkrankung (Borderlinepersönlichkeitsstörung) verstieß ich dort mehrfach gegen die Regeln und wurde dort rausgeschmissen. Ich musste notgedrungen wieder zu ihm zurück (Dezember 2005). Einige Zeit ging das auch gut. Seit April nicht mehr. Ich fing an, mich nach einer Wohnung oder WG umzusehen, vorzugsweise in Köln. Warum? Meine Eltern wohnen in Köln, einer meiner Brüder und ich hab dort Freunde und Bekannte, die ich hier in Düsseldorf nicht habe. Und hier bin ich total abhängig von meinem Ex. Es macht mich psychisch hier nur noch fertig und in Köln hätte ich durch Familie usw zusätzliche Unterstützung, auch was meine Krankheit angeht.


    Wie auch immer, eine Freundin bot mir an, bei ihr einzuziehen. Ihre Wohnung hat knapp 60 qm, sie ist Studentin. Wir wären dann eine kleine WG, mein Zimmer hätte 22 qm plus halt Mitnutzung von Küche, Diele, Bad und Balkon. Auch preislich ist sie angemessen nach den ALG 2-Sätzen der Stadt Köln (darf dort höchstens 296 WM plus Heizung sein, ich hab 260 incl Heizung). Ich bekam von ihr einen Untermietvertrag, den ich allerdings noch nicht unterschrieb, weil ich ja wusste, dass die Arge erst zustimmen muss.


    Ich rief also in Köln an und man sagte mir, ich solle einfach mit dem Vertrag vorbeikommen. Ich also 20 Euro Fahrgeld ausgegeben und hin. Dort sagte man mir, ich solle mir von meinem Ex bescheinigen lassen, dass ich dort nicht mehr wohnen könnte, selbst nocheinmal formulieren, warum Köln und den Hauptmietvertrag von meiner Freundin mitbringen. Gesagt, getan, eine Woche später stand ich samt der Unterlagen wieder auf der Matte. Ohne sich meine Unterlagen wirklich anzuguggen, schickte man mich wieder weg - ich solle von der Arge Düsseldorf ein Schreiben besorgen, in dem steht, dass sie dem Umzug nach Köln zustimmen. Also schon 40 Euro Fahrgeld für nichts. Ich zur Arge Düsseldorf, hab das Schreiben auch nach 3 Tagen bekommen. Also wieder nach Köln. Und?? Sie guggten sich das Schreiben an und meinten "Nö, wir stimmen auf keinen Fall zu". Ich solle mir doch in Düsseldorf ne Wohnung suchen. Fertig und ich sollte gehen. Ich hab da fast nen völligen Ausraster bekommen. Jeder erzählt was anderes. Könnt kotzen. Letztendlich meinten die dann, ich solle von der Arge Düsseldorf ein Schreiben besorgen, in dem steht DASS und WARUM es zwingend notwendig ist, dass ich nach Köln ziehe. Toll meine wundervolle Sachbearbeiterin ist im Urlaub und die Vertretung sagt, ich soll warten, bis sie wieder da ist. Was soll ich denn jetzt machen?? Der Mietvertrag läuft eigentlich schon ab 1.8., meine Freundin musste ihre Nebenkosten erhöhen und und und... Und bei meinem Pech seh ich das schon kommen, dass meine Sachbearbeiterin das sowieso nicht mitmacht, d.h. mir dieses Schreiben nciht ausstellt.


    Dazu kommt, dass das Arbeitsamt (die haben ja nicht wirklich viel mit meinen Leistungen zu tun) bzw eben meine Jobvermittlerin (die ja nicht gleich Sachbearbeiterin ist) mich zum ärztlichen Dienst überwiesen hat, weil sie der Meinung sind, dass ich arbeitsunfähig bin. Wenn dieser Arzt mich krankschreibt, würde ich, so die Jobvermittlerin, nicht mehr Geld von der Arge, sondern vom Grundsicherungsamt beziehen. Allerdings dauert das EWIG bis da die Anträge durch sind (zumindest laut einem Bekannten) und solange muss die Arge weiterhin einspringen. Jetzt hab ich irgendwo in einem anderen Forum gelesen, dass man, wenn man Geld vom Grundsicherungsamt bezieht, ohne Angabe von Gründen in eine andere Stadt ziehen kann, solange die Wohnung angemessen ist.


    Hat da irgendjemand Ahnung von und kann mir weiterhelfen, was ich jetzt machen kann??


    Das Problem ist einfach, dass es EILT!!!


    Danke euch im Voraus!!