Vielen Dank ...
für die umfangreiche Auskunft, die hilft mir in jedem Fall weiter. Nochmals Danke
Vielen Dank ...
für die umfangreiche Auskunft, die hilft mir in jedem Fall weiter. Nochmals Danke
Nabend!
Hier mein Problem: Wohne mit meiner Mutter in einer gemeinsamen Wohnung und habe ab dem 01.08.2006 eine Tätigkeit aufgenommen (bin 22, Nettoeinkommen ca. 820?), habe nun Angst das mein Einkommen bei meiner Mutter mit angerechnet wird (Mutter erhält Hartz IV). Zähle ich noch zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter? Muss ich anteilig Miete zahlen? Muss ich für meine Mutter dementsprechend Unterhalt aufbringen?
Hoffe Ihr könnt mir Helfen.
Vielen Dank schon mal vorab
Mfg