Beiträge von smutje

    Überlegung: Falls das Erbe nicht rückwirkend angerechnet würde, auf Grund des Erbes aber in Zukunft auch kein Hartz_IV mehr gezahlt wird, würde eine Überlegung, in Frührente zu gehen, ja auch keinen Sinn machen, da in einem solchen Fall zusätzlich auch die Höhe der Rente ( ab dem 65. Lebensjahr ... ) "leidet", oder ?


    Na ja, schaunmermal.


    Auf jeden Fall vielen Dank für die Antwort !

    Hallo Forum !


    Fall: eine alleinstehende, ca. 60 Jahre alte Dame ist seit ein paar Jahren arbeitslos, jetzt Hartz IV Empfängerin und erbt ca. 100.000,-- ?.


    Frage 1: Muss die Erbin rückwirkend die empfangenen Leistungen ( ALG / Hartz IV etc. ) zurückzahlen oder gilt die Berechnung erst ab dem Zeitpunkt des Erbfalls ?


    Frage 2: Was passiert, wenn - nach Kenntnis über das Erbe - die Erbin eine Wohnung zur Eigennutzung kauft ( --> Alterssicherung ) und das gesamte Erbe dafür ausgegeben wird. Ist sie dann wieder Hartz IV-Empfängerin, dann aber in einer Eigentumswohnung ?


    Ich danke im Voraus für eine Antwort !!