Habs gelesen und ich glaube damit kann ich was anfangen.
Darauf kann ich mich berufen.
Danke nochmals für die Hilfe!
wutzwutz
Habs gelesen und ich glaube damit kann ich was anfangen.
Darauf kann ich mich berufen.
Danke nochmals für die Hilfe!
wutzwutz
Hallo Kätzchen,
habe die Nachricht mit den Links zu den pdf-Dateien erhalten.
Werd mich dann mal drübermachen. Bei Unklarheiten werd ich mich dann halt nochmal melden.
Erstmal Vielen Dank!!!!
Grüße
wutzwutz
Hallo,
also, danke für die Mühe.
Aber irgendwie verstehen wir uns noch nicht richtig.
Also, ich versuchs nochmal. Die Berechnung der Freibeträge haben die vom Amt schon richtig gemacht. Das ist der Betrag aus deiner Berechnung = 274,80 ?. Soweit gibts keine Unklarheiten.
Wo meine Probleme anfangen ist zuerstmal, dass diese 274,80 ? vom Nettobetrag abzuziehen wären, aber die ARGE die Freibeträge vom Brutto (1148,--?) abzieht, und damit auf einen Anrechnungsbetrag von 873,20 ? kommt! Ich aber auf das Bruttogehalt die Einkommensteuer zahlen muss. Also gehören mir die 873,20 nicht komplett. Sondern nur 1148 ? minus Einkommensteuer.
Und aufgrund des von ARGE falsch berechneten Betrages (873,20 ?) ich somit mehr als die Grundsicherung verdiene, und deshalb angeblich keine Grundsicherung (und damit keine krankenversicherung) mehr erhalte. Ist das richtig?
Meine Fragen: Wo finde ich im Gesetz etwas, worauf ich mich berufen kann ?
Ab welchem Nebenverdienst, bzw. welchen Voraussetzungen fällt die Grundsicherung weg?
Ich hoffe ich konnte mich jetzt verständlich machen.
wutzwutz
Hallo,
danke erstmal für die schnelle Antwort.
Soweit ist ja alles klar. Diese Berechnung wurde vom AA auch richtig durchgeführt. Jedoch erhalte ich zum Beispiel im Monat Juli kein Geld von der ARGE weil ich 1148 ? (brutto) nebenbei verdient habe. Und laut ARGE "..ist das mehr als die Grundsicherung, (und damit auch die Krankenversicherung!!!) deshalb fällt sie weg."
Nun meiner Meinung nach macht sie da 2 Fehler:
1. errechnet sie den falschen Anrechnungsbetrag weil sie die Freibeträge vom Bruttoverdienst anstatt vom Nettoverdienst abzieht
2. bin ich selbst bei dieser fehlerhaften Berechnung noch meilenweit von der Obergrenze entfernt.
Wie gesagt, das sind nur meine (evtl. lückenhaften) Informationen.
Liege ich da falsch, und wo finde ich im Gesetz etwas, worauf ich mich berufen kann ?
Danke
wutzwutz
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
seit März arbeite ich stundenweise als freier Mitarbeiter als Referent. Ich bin nicht angestellt und erhalte mein Honorar brutto ausgezahlt. Ich verdiene mtl. zwischen 300 ? und 1000 ? brutto.
Nun erhalte ich kein ALG II mehr, weil ich angeblich zuviel nebenher verdiene. Das kann doch wohl nicht sein? Oder?
Gibt es da feste Regelungen wieviel man maximal nebenbei verdienen darf?
Wer kann mir da Hilfe oder Tips geben?
Danke
wutzwutz