Vielen Dank auch an dich, Kätzchen,
es wäre sehr nett von dir, wenn du da noch einmal etwas in Erfahrung bringen könntest, danke.
Beiträge von Atschie
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Vielen Dank für die schnelle Antwort; ja dann wird es wohl so richtig sein, hmmmm.....
Aber darf man mir die Kinder anrechnen, obwohl ich nicht der Vater bin ?
Bei Bekannten von uns lag ein ähnlicher Fall vor, sie sind verheiratet und ein Kind ist aber nicht von ihm und wurde ihm aber angerechnet. Sie gingen damit vor Gericht und bekamen recht, sprich: der Junge darf ihm nicht angerechnet werden.
Auf unsere Frage beim Job-Center sagte man uns nur, daß dies wohl Einzelfallentscheidungen wären und halt nicht von vorn herein so geregelt; also müßten wir auch vor Gericht ziehen... -
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe auch gleich eine erste Frage bzw. ein Problem, mit dem ich nicht ganz zurechtkomme.
Ich lebe seit Mai 2005 mit meiner Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft zu der außerdem noch 3 Kinder von 8 und 5 Jahren (Zwillinge) zählen. Wir sind also beide Hartz IV - Empfänger und bekommen aber mit 3 Kindern weniger Geld als beispielsweise meine Schwester mit ihrem Partner (auch beide H 4) mit nur einem, aber erwachsenen Kind.
Dazu möchte ich erwähnen, daß man mir bisher erzählte, das staatliche Kindergeld dürfe nicht angerechnet werden, aber ich habe hier bereits gelesen, daß es wohl rechtens ist das KG als Einkommen mitzurechnen. Desweiteren bekommt meine Partnerin auch Unterhaltsvorschuß, der ja ebenfalls als Einkommen mitberechnet wird.
Jetzt frage ich mich, ob es wohl daran liegt, daß man das KG und den Unterhaltsvorschuß mitrechnet, daß wir unterm Strich weniger bekommen als 2 Personen mit einem erwachsenen Kind ?
Außerdem kommt noch dazu, daß man mir die 3 Kinder anrechnet, obwohl ich nicht der Vater bin und wir auch nicht verheiratet sind. Ist das korrekt ?
Vielleicht hat ja jemand eine Erklärung für mich, die ich auch verstehe, wäre sehr nett, danke.