Beiträge von bonsai

    Liebe Leute!
    Aus dem hier gelesenen und eigenen erfahrungen ist für mich deutlich zu erkennen, dass es keine einheitlich bundesweite regelung bezüglich der betriebskostennachzahlung bei hartz Iv - empfängern gibt, obwohl es so scheinen mag und auch so sein sollte. Offenbar ist das regional und irgendwie mitarbeiterabhängig.
    Was ist denn "angemessen"? Die nachzahlung meiner betriebskosten im vorjahr wurde von der arge abgelehnt, weil der vermieter die summe bereits abgebucht hatte, weil ich lange zeit überhaupt nicht wußte, daß die arge sowas übernimmt. Dann (ca. 1 woche nach abbuchung) bestand für die arge keine notwendigkeit mehr, mir was zu überweisen. Es interessierte sie auch nicht, daß ich mir das geld leihen mußte, um nicht in die miesen zu geraten. Ich kenne mindestens drei leute mit namen und adresse, die ebenfalls den ausgleich der mietnebenkosten beantragten, denen ebenfalls das geld vom vermieter schon abgebucht wurde, und die dennoch das geld von der arge zurück bekamen. Bei mir konnte nicht mal mein anwalt was erreichen, ich habe alles selber bezahlen müssen.


    So unterschiedlich ist das also hierzulande. Es ist so, daß immer wieder versucht und beantragt werden muß und mit glück kommt auch was dabei raus, bzw. zurück.


    Weiß hier einer, wie es sich verhält, wenn hartz-IV empfänger nebenkosten zurückerstattet bekommen, und wo man den gesetzlichen wortlaut genau nachlesen kann?



    VLG - bonsai