hy @ all
ich habe ein problem,
ich bin zurzeit in meiner zweiten Ausbildung also erwerbstätig, mein vater hat eine firma die aber nur als nebengewerbe angemeldet ist, meine mutter verdient rund um die 1000? netto.
Wir wohnen alle zusammen in einem Einfamlilienhaus was unter die 120 qm fällt.
Mein Antrag wurde abglehnt weil mein Vater angeblich zu viel verdient und falsche berechnung angestellt wurden, aber das sehe ich erstmalig als nebensache, ich befinde diesen antrag als nichtig weil er aus einer falschen sichtweise berechnet wurde.
Aus meinem aktuellen RTL Ratgeber steht geschrieben:
Ausschnitt:
Erwerbsfähige Kinder, die ein eigenes Einkommen haben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschft, auch wenn sie mit den bedürftigen Eltern in einem Haushalt leben. Das gleiche gilt für Auszubildende mit Lehrlingsgehalt.
Nun hat mich eben die ALG2 Dame angerufen und mir gesagt das es am 01.07.2006 diese Gesetzesänderung in kraft getretten ist das ich zu meinen Eltern zähle und meine Eltern dafür aufkommen müsten.
Ich habe darum gebeten das Sie mir diesen Gesetzestext per Post zustellen soll.
Nun meiner Frage gilt dieser Tipp denn ich bei RTL gefunden habe, dieser ist vom 06.06.06 nun könnte es sein das gerade dieser Punkt durch dieses Gesetz rausgeflogen ist, was ich mal nicht hoffen möchte.
Vielleicht habt ihr schon nähere stirchpunkthaltige Informationen über das Thema und könnt mir vielleicht weiterhelfen.
Gruß
Chris