Habe das hier gefunden:
2. Bedarfsgemeinschaften werden um Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erweitert.
Nach bisherigem Recht bildeten nur minderjährige unverheiratete Kinder mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Sie erhielten 80% der Regelleistung. Sobald sie volljährig wurden, bildeten
sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft und erhielten 100% der Regelleistung, auch wenn sie weiterhin bei den Eltern wohnten. In der Gesetzesbegründung wird dazu ausgeführt, dass dabei nicht dem Umstand Rechnung getragen wurde, dass Kinder, die weiterhin im Haushalt der Eltern leben, nicht die Generalkosten eines Haushalts (Versicherungen, Strom, etc.) zu tragen hätten.
Deshalb werden nun auch Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen. Ihr Regelbedarf wird von 100% auf 80% reduziert.
(Inkrafttreten: ab 1.7.2006 zum Ende eines Bewilligungsabschnitts)
Bin aber voll verwirrt meine Eltern beziehen doch gar kein Geld warum sind sie dann eine BG?
Kriege ich 80Prozent oder nicht