Hallo Mysteryeyes,
generell gilt für U25jährige ein "Auszugsverbot". Du kannst also nicht einfach in einBG wechsel vornehmen.
Versuchen kannst du es mal. Sprich über die Wohnsituation mit deiner zuständigen Behörde.
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo Mysteryeyes,
generell gilt für U25jährige ein "Auszugsverbot". Du kannst also nicht einfach in einBG wechsel vornehmen.
Versuchen kannst du es mal. Sprich über die Wohnsituation mit deiner zuständigen Behörde.
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo Morpheus,
die "Restmiete" musst du selbst tragen.
Ist die Wohnung denn angemessen? Wenn ja muss das Amt die angemessenen Kosten übernehmen.
Wenn nicht, dann zahlt das Amt eben nur die angemessenen Kosten und den Rest, wie in deinem Fall, musst du aus deinem Regesatz selber tragen.
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo Katrin,
die Auskunft die dir diesbezüglich erteilt wurde ist korrekt.
Allerdings kannst du mal deinen Träger fragen, bei dem du den 1 Euro Job ausführst, ob er die Fahrtkosten erstattet. Bei mir hat hat damals der Träger des 1 Euro jobs die Fahrtkosten erstattet. Er muss dies allerdings nicht tun.
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo numa,
es gibt nur dann einen Grund, wenn der Umzug im Vorfeld nicht von der Behörde schriftl. genehmigt wurde.
Bist du zum Umzug aufgefordert worden?
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo Suse
.
Beispiel: Arbeitsaufnahme zum 1.7. und am 25.7. geht die erste Lohnzahlung ein. Für den Monat Juli wird somit das Einkommen sprich der Lohn in Anrechnung auf das ALG II gebracht.
Du könntest aber auch mal mit deinem zuständigem Arbeitgeber sprechen, ob er dir den ersten Lohn zum 1.8. überweist. Wenn dieser im August zufließt wird nichts angerechnet. Musst dich dann aber zum 1.8. aus dem Bezug abmelden.
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo neolec,
wohl kaum! Unter 25 jährige zählen mit zur BG.
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo Suse,
es kommt drauf an, wann du deinen ersten Lohn erhälst. Solle dies erst im August sein, musst du nichts zurückzahlen. Fließt dir allerdings der erste Lohn schon im Juli zu kann es unter Umständen sein, das eine Rückforderung fällig wid.
Es gilt das Zuflussprinzip!
Liebe Grüße
Kätzchen
P.S. Benutz mal sie Suchenfunktion des Forums, da kannst du einiges nachlesen.
Hallo Danilein,
ob diese Kosten im angemessenen Bereich liegen vermag ich nicht zu sagen.
Wo wohnst du denn? Kannst mir auch ne PN schicken.
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo Rosa,
wenn deine Tochter kein Anspruch mehr auf BAföG hat, sollte sie einen Antrag auf ALG II stellen, vorausgesetzt sie steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo danilein
Wenn hier eine Nachtspeicherheizung genutzt wird muss der Teil, welcher für die Heizung berechnte wird herausgerechnet werden. Dieser wird dann in angemessener Höhe übernommen.
Das heißt hier muss aufgeschlüsselt werden was für Heikosten und Haushaltsstrom anfallen. Strom wird NICHT übernommen.
Eine Gartennutzung zählt, wie mein(e) Vorschreiber(in) schon erwähnt hat nicht zu den Nebenkosten. Jedoch die Gartenpflege schon, wenn dies denn ausdrücklich im Mietvertrag steht.
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo,
schau doch mal hier:
http://www.sozialleistungen.in…alg-ii-2/zuverdienst.html
Dort findest du alles zum Einkommen und zur Einkommensberechnung.
Liebe Grüße
Kätzchen
Alles anzeigenHallo
folgender Sachverhalt
Eheleute X haben eine Tochter X welche mit 18 Jahren in ein anderes Bundesland zieht.
Sie haben mit der Familienkasse vereinbart,dass das Kindergeld der Tochter auf ihr Girokonto ausgezahlt wird und nicht länger auf das der Eltern.
KORREKTER VORGANG!
Nun war die Tochter arbeitssuchend beim Jobcenter an ihrem neuen Wohnort gemeldet,und bezog/bezieht ALG II.
Im September 2005 brachte die 19-jährige Tochter ein gesundes Kind zur Welt.
Ihre Mutter gab ihr die Auskunft,sie hätte bei der Familienkasse "mal eben nachgefragt" ob es korekt sei wenn die Tochter ein eigenes Kind hat und immernoch Kindergeld erhält.
Die Tochter verwieß die Mutter auf die Mitteilungspflicht,jegliche Änderungen der Tochter der Familienkasse mitzuteilen..."Jaja,wird schon korrekt sein",darauf die Mutter.
DIE TOCHTE IST HIER SELBST ZUSTÄNDIG. SIE MUSS DEM AMT SELBST ALLE VERÄNDERUNGEN MITTEILEN. NICHT DIE MUTTER.
Nun gut,so korrekt war es dann doch nicht.
Tochter bekam ein Schreiben,in welchem sie aufgefordert wird das Kindergeld vom September 2005 bis März 2007 zurückzuzahlen,Gesamtbetrag knapp 3000€.
Grund: Tochter ist mit eigenem Kind nicht mehr arbeitssuchend gemeldet,sondern steht in Elternzeit beim Jobcenter gemeldet.Steht somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.
KORREKT.
Die Mutter will damit nichts zutun haben,sie hätte ja kurz am Schalter nachgefragt und "die" hätten gesagt es sei korrekt so.
Nun bleibt die Tochter auf dem ganzen Schlamassel sitzen,da sie davon ausgegangen ist das die Mutter ihrer Mitteilungspflicht nachgekommen ist.
SORRY, FÜR MICH TRIFFT DER DIE MUTTER HIER KEINE SCHULD: DIE TOCHTER IST FÜR SICH SELBST VERANTWORTLICH.
Bezahlen könnten Eheleute X den Betrag sehr wohl,es ist einiges an Gespartem vorhanden und der Vater verdient auch nicht schlecht...
Bin gespannt auf eure Antworten,danke fürs lesen schonmal
HM; WAS SOLL ICH DAZU JETZT SAGEN? SO "HART" WIE ES JETZT KLINGEN MAG; DIE MUTTER HAT IHRE TOCHTER DRAUF HINGEWIESEN. SIE HAT DEM NICHT FOLGE GELEISTET.DIE TOCHTER HAT JETZT EIN EIGENES KIND FÜR DAS SIE AUCH VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN MUSS. ES WAR AUCH IN IHRER VERANTWORTUNG dIE VERÄNDERUNG ZU MELDEN; DENN SCHIE?LICH HAT SIE ALG II BEZOGEN NICHT IHRE MUTTER.
Liebe Grüße
Salatlady
Eine weitere Stellungnahme, ob hier die Eltern der Tochter unter die "Arme" greifen sollten vermag ich hier nicht abzugeben. Das liet ganz allein im Ermessen der Eltern.
LIEBE GRÜßE,
KÄTZCHEN
Schau mal Bitte in dein Postfach.
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo Salatlady,
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, waren die 6600€ schon vor Antragstellung als Vermögen vorhanden?!
Ok, Sie hätte es angeben müssen.
Allerdings betrug der Freibetrag von Vermögen 200 Euro pro Lebensjahr.
Wie alt ist denn Frau X?
Ich würde ihr anraten eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Frau X sollte sich einen Beratungsschein bei ihrem zuständigen Amtsgericht holen und mit diesem einen RA für Sozialrecht aufsuchen.
Ein geplanter Antrag auf Umzug sowie Erstlingsausstattung sollte dennoch wenn angemessen bewilligt werden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo Sally,
die Nebenkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und werden vom amt ja auch übernommen. Erfolgt aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben so wird dieses als Einkommen gewertet, wird somit angerechnet. Umgedreht, sollten Nachzahlungen aus einer Nebenkostenabrechnung erfolgen müssen dies auch vom Amt übernommen werden.
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo,
also mir liegt die angemessene KDU für essen vor. Tatsächlich ist es so, das für eine Person die Miete von 217,50 Euro als angemessen gilt. Die Nebenkosten liegen bei 1,30 Euro pro m².
Du wirst also nicht umhin kommen in diesem angemessenen Bereich weiter zu suchen.
Die Warmmiete deiner gesuchten Wohnung in Höhe von 335 Euro.............wie gliedert die sich denn auf?
Sprich wie hoch ist die Kaltmiete und wie die Nebenkosten?
Liebe GRüße
Kätzchen
Hallo acik,
die angemessenen Wohnkosten sind immer unterschiedlich. Wo wohnst du denn?
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo Carsten,
das Amt hat hier richtig gerechnet.
zuletzt bezogenes Wohngeld und Arbeitslosengeld 1.030,00 ?
Anspruch Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (gesamte BG) 1.014,00 ?
Unterschiedsbetrag 16 ?
16 ? *2/3 = 10,67 ?................dies wird aufgerundet, also 11 ?
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo,
§21 Abs. 3 Nr. 4
Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.
Wenn diese Voraussetzungen gebeben sind, kommt ein Mehrbedarf in Frage
Liebe Grüße
Kätzchen
Hallo,
hier würde ich einen Antrag auf Umzug sowie auf die Umzugskosten stellen.
Schimmel ist eine gesundheitliche beeinträchtigung. Der Umzug/Auszug also notwendig.
Liebe Grüße
Kätzchen