Beiträge von Kätzchen35

    Hallo Martin,


    eine Umschulung als ALG II Bezieher zu bekommen ist so gut wie aussichtslos, habe ich selbst am eigenen Leib erfahren müssen.
    Solltest du jedoch eine Umschulung selber finden und du hast gleichzeitig die Option einer festen Anstellung danach dann könnte das ganze schon etwas anders aussehen.


    Ansonsten kann ich dir nur anraten mal eine Beratungsstelle aufzusuchen.


    Liee Grüße
    Kätzchen

    Hallo Cathy,


    KIGA Kosten könnten eventuell vom Jugendamt übernommen werden..........nachfragen.


    Lasst doch mal den Bescheid bei einem RA prüfen. Holt euch einen Beratungsschein bei eurem zuständigem Amtgericht (kostet 10 Euro) und damit sucht ihr einen RA für Sozialrecht auf, die Beratung ist dann kostenfrei.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo Melody07,


    ich denke mal das hier könnte dir helfen, wichtig § 7 Abs.6 Nr. 2 SGB II:



    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
    (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,
    1. die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder
    2. deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst


    Liebe GRüße
    Kätzchen

    Hallo Larsibär,


    Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26386/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Beratung-Vermittlung/Mobilitaetshilfen/Mobilitaetshilfen-Nav.html


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo Bine,


    generell ist es möglich nach einer abgelaufenen Widerspruchsfrist einen Überprüfungsantrag zu stellen.
    Allerdings sehe ich ihr keine Erfolgsaussicht, das dein "Geschehen" hier Berücksichtigung findet.


    Gerne kannst du dich allerdings diesbezüglich von einem Anwalt beraten lassen. Dazu gehst du zu deinem zuständigem Amtsgericht und holst dir einen Beratungsschein (kostet 10 Euro) mit diesem ist eine Beratung duch einen RA kostenfrei.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo Jochen,


    die Opferrente stellt ein priviligiertes Einkommen dar und wier somit nicht als Einkommen bei ALG II ewertet.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo,


    du kannst einen schriftlichen Antrag auf die Übernahme der Bestattungskosten, zumindest für deinen Teil, stellen.
    Antag nach § 74 SGB XII
    Bestattungskosten
    Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.



    Liebe Grüße
    Kätzchen


    PS: Bitte empfielt kein Rechtsanwalt, das können wir uns nicht leisten. deswegen können wir uns nur auf § des SGB beziehn...


    Hallo Niviene,


    deine geschilderte Problematik ist sehr komplex. Seitens der ARGE scheint mir hier vieles falsch gelaufen zu sein.


    Auch wenn du hier keinen Tipp zu einem RA haben möchtest.............um umfassend Aufklärung und Beratung in eurer Angelegenheit zu bekommen müsst ihr euch einen RA nehmen.
    Es besteht diesbezüglich die Möglichkeit bei deinem zuständigem Amtgericht einen Beratungsschein zu beantragen (dieser kostet 10 euro). Mit diesem ist eine Beratung bei einem RA.
    Eine eventuelle Klage beim sozialgericht ist kostenfrei...........Antrag auf Prozesskostenhilfe gibt es auch.


    Also bitte nicht den Kopf hängen lassen, ihr brauch hier unbedinngt rechtlichen Beistand.



    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo Michael,


    deine eltern sollten mit dir einen Mietvertrag abschließen. Sonst sehe ich da keine Möglichkeit Kosten geltend zu machen. beim Mietvertrag darauf achten, das alles im angemessenen Bereich liegt.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    HAllo Angela,


    nun ich würde mal sagen bleib schön in der Wohnung. Der Preis hört sich mehr als gut an, dabei spielt die Anzahl der m² keine Rolle. Sprich mir deinem Vermieter wegen dem Mietvertrag, er soll deinen Mann rausnehmen. Da sollte es keine Probleme geben.
    Wegen den KITA Kosten wende dich an das Jugenamt, die übernehmen unter Umständen diese Kosten. Weiterhin ist das Jugenamt für den Unterhaltsvorschuss zuständig, falls dein Mann keinen Kindesunterhalt zahlen kann.
    Weiterhin musst du, wenn dein Mann dann ausgezogen ist, einen Zuschlag für alleinerziehende erhalten. Dafür ist die Behörde zuständig wo du ALG II erhälst.


    Hoffe ich konnte helfen. Das wird schon nur Mut!
    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo Klaudia,


    nun was soll passieren............hier stellt keinerlei Ansprüche an Umzugskosten, Kaution ect.
    Wenn ihr also einfach umzieht wird das Amt nur die angemessene Miete bezahlen, fertig. Den Rest müsst ihr selber zahlen.


    Wo wohnt ihr denn, mal schauen ob ich was in meinen Unterlagen über euren wohnort habe was die angemessenen Wohnkosten betrifft.
    Kannst mir auch gern dazu eine PN schicken.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo Morpheus,


    wir sprechen momentan von der bestehenden Wohnung?
    Wenn die Miete im angemessenen Bereich liegt, so MUSS das Amt dies auch übernehmen.
    Wie hoch ist den der Betrag der "fehlt"?
    Um mir einen einblick zu verschaffen müsste ich mir den Bescheid anschauen.


    Wenn die momentane Wohnsituation angemessen ist, wird es schwer sein einen Umzug genehmigt zu bekommen, es sei denn du kannst vorweisen, das du eine Arbeit in dem Landkreis gefunden hast wo du hinziehen möchtest oder eure jetzige Wohnung weist erhebliche Mängel ( wie z.b. Schimmel) auf.
    Sollltest du einfach ohne Genehmigung umziehen, werden KEINE Umzugskosten oder Kautionskosten übernommen. Die angemessenen Miete muss jedoch auch dann übernommen werden.




    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo DenizSkysurfer,


    wenn das mit der Halbweisenrente noch nicht geklärt ist, sprich deine Verlobte bekommt ja noch keine, so dürfte dieser Betrag von 150 euronoch nicht mit beim ALG II angerechnet werden. Sollte sie dann jedoch, was wohl so sein wird, die Zahlung erhalten, auch für rückwirkende Monate, wies dies dann verrechent.


    wie siehts aus mit BAföG bei deiner Verlobten? Ob hier Anspruch bestünde vermag ich nicht zu sagen.
    Lest mal hier nach
    http://www.lerntippsammlung.de/studium/wie-beantragen.htm


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo DenizSkysurfer,


    alles was deine Verlobte an Einkommen hat, Kindergeld und Halbweisenrente geht mit in die Berechnung ein und mindert somit den Bezug von ALG II. Bekommt sie denn auch eine Ausbildungsvergütung? Wenn ja, so wird diese natürlich auch angerechnet.


    Was ist mit der Halbweisenrente? Sie hat darüber enen bescheid erhalten, aber diesbezüglich sind noch keine Zahlungen eingegangen? Wenn dem so ist, dann sollte sie sich umgehend mit der zustehenden Behörde in Verbingung setzen und mal nachhacken wo dieser Betrag bleibt.


    Liebe Grüße
    Kätzchen